Hallo zusammen,
ich wollte hier einmal nach Meinungen, vor allem auch Erfahrungen fragen.
Ich habe mich beraten lassen und mir wurde ein blaues Heft mitgegeben zur Beantragung der nachgeburtlichen Zulage (508,03 Euro). Auf dem Heft selbst jedoch steht das Kind müsse in Luxemburg leben um diese Zulage zu erhalten, ich arbeite in Luxemburg, meine Frau in Deutschland und wir wohnen in Deutschland. Gibt es diese nachgeburtliche Zulage trotzdem?
Außerdem wurde mir mitgeteilt die Erziehungszulage bekommt nur wer auch vor der Geburt des Kindes keiner Arbeit nachgegangen ist. In der oben angegebenen Konstellation würde ich aber laut eigener Recherche behaupten kann die Erziehungszulage trotzdem beantragt worden (meine Frau hat bis 6 Wochen vor der Geburts gearbeitet und pausiert jetzt.
Danke für die Antworten!
terraLUX
P.S.: Muss die in Deutschland erfolgte Geburts eigentlich per se in Luxemburg angezeigt werden?