logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Fragen nach Beratung / Erziehungszulage, nachgeburtliche Zulage  

Profilbild von
terraLUX
31 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich wollte hier einmal nach Meinungen, vor allem auch Erfahrungen fragen.

Ich habe mich beraten lassen und mir wurde ein blaues Heft mitgegeben zur Beantragung der nachgeburtlichen Zulage (508,03 Euro). Auf dem Heft selbst jedoch steht das Kind müsse in Luxemburg leben um diese Zulage zu erhalten, ich arbeite in Luxemburg, meine Frau in Deutschland und wir wohnen in Deutschland. Gibt es diese nachgeburtliche Zulage trotzdem?

Außerdem wurde mir mitgeteilt die Erziehungszulage bekommt nur wer auch vor der Geburt des Kindes keiner Arbeit nachgegangen ist. In der oben angegebenen Konstellation würde ich aber laut eigener Recherche behaupten kann die Erziehungszulage trotzdem beantragt worden (meine Frau hat bis 6 Wochen vor der Geburts gearbeitet und pausiert jetzt.

Danke für die Antworten!

terraLUX

P.S.: Muss die in Deutschland erfolgte Geburts eigentlich per se in Luxemburg angezeigt werden?


Profilbild von
info
3715 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Beide Punkte werden hier ausführlich erklärt:

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/index.html

Kurzform: ja und ja.


Profilbild von
Nise
242 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

@Info, die Antwort ist nicht ganz richtig. Die Geburtenzulage ist nur für Familien relevant, wo die Mutter sozialversicherungspflichtig in Lux ist also in Lux arbeitet. S. http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/famille/parents/allocation-naissance/allocation-naissance/index.html Mich wundert allerdings, dass sie dir überhaupt die Broschüre mitgegeben haben. Ich habe die Zulage bekommen (arbeite in Lux) mein Kollege nicht (Frau arbeitete in D).


Profilbild von
wieni
225 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Ich glaube für die NACHgeburtliche Zulage muss die Frau NICHT in LUX sozialversichert sein, aber zumindest für die vorgeburtliche. Das mit der Erziehungszulage ist komisch. Es sei denn das hängt damit zusammen, dass Deine Frau vorher in DE und nicht in Lux gearbeitet hat. Aber, wenn Euer Haushaltseinkommen nach der Geburt zu 100% aus Lux kommt und Deine Frau zu Teilzeit oder gar nicht mehr arbeitet, dann müsstet Ihr die Erziehungszulage doch bekommen - wenn das Elterngeld ausgelaufen ist..."Info" --> bitte korrigier mich, wenn ich falsch liege!!


Profilbild von
info
3715 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

@Nise.

Die Aussage ist schicht und einfach FALSCH!

Für die VORGEBURTLICHE Zulage muss die Mutter in Luxemburg sozialversichert sein, da diese dem Wohl der Mutter geschuldet ist.

Die Nachgeburtliche Zulage ist dem Wohl des Kindes geschuldet und hat NULL-KOMMA-NULL mit der Sozialversicherungssituation der Mutter am Hut.


Profilbild von
Masipulami
174 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Richtig. Die nachgeburtliche Zulage bekommt man auch wenn lediglich der Mann in Luxemburg arbeitet.


Profilbild von
Siddy74
287 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Für die VORGEBURTLICHE Zulage muss die Mutter in Luxemburg sozialversichert sein, da diese dem Wohl der Mutter geschuldet ist.

Falsch! Wenn die Frau über den Mann in Lux Familienversichert ist gibt's gerade einmal nix! Die Frau muss vor der Geburt in Luxemburg selber gearbeitet haben um in den Genuss der vorgeburtlichen Zulage zu kommen.

Alle anderen Fälle bekommen NUR die nachgeburtliche Zulage nach 2Jahren


Profilbild von
info
3715 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Sozialversicherung ist nicht = Krankenversicherung und nicht = Familienversicherung.

"Zweige der Sozialversicherung

Es gibt verschiedene Zweige der Sozialversicherung.

die Krankenversicherung die Unfallversicherung die Rentenversicherung die Pflegeversicherung die Arbeitslosenversicherung