Das Verständigungsverfahren nach Art. 22 DBA D-LUX ist einzelfallbezogen, s. Abs. 1:
"Weist eine Person mit Wohnsitz in einem Vertragsstaat nach, dass ... für sie die Wirkung einer Doppelbesteuerung gehabt haben ..."
Über das Verständigungsverfahren des Art. 22 gibt es also keine "generelle Klärung", sondern jeweils nur eine Einzelfall-Lösung.
Das hindert die Staaten zwar eigentlich nicht daran, sich auch generell über die Behandlung streitiger Fragen zu einigen. Bei den Berufskraftfahrern haben D und LUX das ja getan. Das DBA sieht so etwas vernünftigerweise in Art. 26, Abs. 3 auch vor. Da hat der einzelne Steuerpflichtige aber keinen Anspruch drauf.
Deshalb wird (da D anscheinend kein Interesse hat, mit LUX die Angelegenheit konstruktiv und mit einem Mindestmaß an Verstand im Rahmen des Art. 26 mit Luxemburg zu besprechen) den Grenzgängern nur übrigbleiben, den deutschen (und ggfs. luxemburgischen) Rechtsweg gegen die neuen Steuerbescheide voll auszuschöpfen:
a) Einspruch gegen den Steuerbescheid
b) bei Nichtabhilfe Klage zum Finanzgericht
c) bei Nichtabhilfe Klage oder Nichtzulassungsbeschwerde zum BFH
d) bei rechtskräftiger Entscheidung auf nationaler Ebene: Antrag auf Durchführung des Verständigungsverfahrens gem. Art. 22 DBA D-LUX
e) bei Abweisung ohne Vorlage zum EuGH durch FG und BFH: parallel Klage zum EuGH
Dabei sollte man immer im Auge behalten, dass das FA Trier keinen seiner neuen Bescheide unter den Vorbehalt der Entscheidung über die derzeit schon anhängigen Verfahren stellt. Dass sich Betroffene schon seit 2 Jahren vor dem FG Rheinland-Pfalz gegen die Neuinterpretation des DBA wehren, wird also höchstens denjenigen helfen, die rechtzeitig Einspruch erheben und sich dann mit dem FA darauf einigen, die Entscheidung über den Einspruch bis zur rechtskräftigen Entscheidung der laufenden Verfahren auszusetzen.
Man mag die Tatsache, dass das Ganze letztlich "auf dem Rücken der arbeitenden Bevölkerung ausgetragen wird" für eine Sauerei halten (ich stimme dem absolut zu). Es ist aber nun einmal so im DBA geregelt. Es gilt wie so oft in Steuerfragen der Satz: "Wer sich nicht wehrt, der wird vom Fiskus ausgequetscht wie eine Zitrone!"
Nichtensegen