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Forum / Steuern und Finanzen

Fragen an das Finanzamt  

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info
3692 Messages

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14 Jahren  ago  

ei dann versuchen wir es noch einfacher.

Wo der Urlaub verbracht wird ist völlig egal.

Bei den Steuern geht es rein um den anteiligen Anspruchserwerb. Was das ist steht oben.

Somit ist jemand der nur in Luxemburg arbeitet völlig aussen vor. Übrigens auch bei allen anderen Forderungen des Finanzamt.


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rudi68
89 Messages

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14 Jahren  ago  

Wie war denn das Treffen am Montag? Wann werden die Antworten veröffentlicht?


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Eddy Thor
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14 Jahren  ago  

Das Treffen war aufschlussreich. Natürlich gibt es noch Ergebnisse und evl. auch ein Video!


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Mehrsau
276 Messages

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14 Jahren  ago  

Das Video ist doch wohl ein Witz oder? Erstmal vielen Dank für eure Arbeit!

Bereitschaft, Krankheit... alles in Deutschland zu versteuern?! Will die BND Steuerhinterzieher ZÜCHTEN?


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Ja ohne Worte, die spinnen doch! Am besten noch überall Kameras anbringen, vielleicht muss man sich dann ausstempeln, wenn man während seines Urlaubes mal aufs Klo geht - nee, Spass beiseite. Irgendwo hörts doch echt auf. Ich weiss auch nicht, wie lange man sich das alles gefallen lassen soll und muss, vielleicht sollten wir wie andere Länder auch mal auf die Barrikaden gehen. Immer alles nur hinnehmen und schlucken, was die mit einem machen, ist auch nicht gesund!


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olekm
23 Messages

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14 Jahren  ago  

Der Mensch vom Finanzamt in Trier sagt Krankheitstage wären in Deutschland steuerpflichtig (also nicht nur anteilmäßig). Mit welcher Begründung ? Man ist doch nicht "tätig" im Sinne des DBA ? Dann darf ich also rückwirkend doppelt Steuern zahlen für die Tage an welchen ich krank war.

Ich werde meine Wut mit dem einzigen mir verfassungsmäßigen zugestandenen Mittel "Wahl" dieses Jahr im März zum Ausdruck bringen !


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Hexe
115 Messages

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14 Jahren  ago  

Erst mal danke für das Video.

Meine Frage nach Besteuerung von Urlaubs- und Krankheitstagen war wohl doch nicht so weit hergeholt ... Also wenn Krankheit in D versteuert werden muss, dann müsste es logischerweise der Urlaub ja wohl auch.

Hiesse ja dann in der Folge, dass jeder Grenzgänger pro Jahr mindestens 25 Tage in D zu versteuern hätte...


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Simone
504 Messages

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14 Jahren  ago  

Wie war das noch mal mit den Gehalt übe die CNS im Krankheitsfall? Hat der da nicht einen alten Schinken ausgepackt mit seinen 78 Tagen? Geht es mittelweile nicht mehr sofort über die CNS, da es ja zu dem Einheitsstatus gekommen ist?


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chicka
497 Messages

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14 Jahren  ago  

Die Frage ist doch, wer zahlt das Gehalt in den ersten Tagen der Krankheit, oder?


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agulia
170 Messages

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14 Jahren  ago  

Hat mit dem Einheitsstatut nichts zu tun. Lohnfortzahlung 78 Tage plus der Rest vom laufenden Monat. Danach Krankengeld durch die Krankenkasse.


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ElCaballero
114 Messages

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14 Jahren  ago  

Wenn man ausschlieslich in Lux arbeitet ist das versteuern in D mit Urlaub und Krankheit doch blödsinn. Also erklären wir einfach das wir unsere Krankheit im Kurort Mondorf Les Bains verbringen und unsern Urlaub in Echternach, case closed.


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Ruwertal
482 Messages

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14 Jahren  ago  

@ElCaballero...

das einzige Problem was du dann hast ist das die CNS dir kein Ausgehverbot nach Mondorf erlauben wird und du dich zuhause aufhalten musst !!!

🙂


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ElCaballero
114 Messages

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14 Jahren  ago  

wieso Problem? es geht ja darum was beim Finanzamt D erklärt wird......falls was gefragt wird....und die Erklärung folgt dann ja erst später.....viel später nach die Krankheit.....also kein problem. Und ausserdem gibt der Arzt dir Ausgehverbot oder nicht, nicht die CNS.

Trotzdem bin ich mir ziemlich sicher das wenn man ausschliesslich in Lux arbeitet, diese sache mit Krankheit und Urlaub zu versteuern in D ein totales Misverständmis ist. Kann's mir einfach nicht vorstellen.


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olekm
23 Messages

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14 Jahren  ago  

So steht es in dem vom Finanzamtchef zitierten BMF Schreiben an die Finanzämter:

" Sofern sich bei der Anwendung der oben genannten Grundsätze eine Doppelbesteuerung ergibt, bleibt es dem Abkommensberechtigten vorbehalten, die Einleitung eines Verständigungsverfahrens zu beantragen (vgl. BMF-Schreiben vom 13. Juli 2006, BStBl I S. 461)."

Stellt sich nun die Frage warum dieses Verständigungsverfahren nicht entlich beantragt wird anstatt den Konflikt auf dem Rücken der arbeitenden Bevölkerung auszutragen. Eine Sauerei ist das !


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Das Verständigungsverfahren nach Art. 22 DBA D-LUX ist einzelfallbezogen, s. Abs. 1: "Weist eine Person mit Wohnsitz in einem Vertragsstaat nach, dass ... für sie die Wirkung einer Doppelbesteuerung gehabt haben ..." Über das Verständigungsverfahren des Art. 22 gibt es also keine "generelle Klärung", sondern jeweils nur eine Einzelfall-Lösung.

Das hindert die Staaten zwar eigentlich nicht daran, sich auch generell über die Behandlung streitiger Fragen zu einigen. Bei den Berufskraftfahrern haben D und LUX das ja getan. Das DBA sieht so etwas vernünftigerweise in Art. 26, Abs. 3 auch vor. Da hat der einzelne Steuerpflichtige aber keinen Anspruch drauf.

Deshalb wird (da D anscheinend kein Interesse hat, mit LUX die Angelegenheit konstruktiv und mit einem Mindestmaß an Verstand im Rahmen des Art. 26 mit Luxemburg zu besprechen) den Grenzgängern nur übrigbleiben, den deutschen (und ggfs. luxemburgischen) Rechtsweg gegen die neuen Steuerbescheide voll auszuschöpfen: a) Einspruch gegen den Steuerbescheid b) bei Nichtabhilfe Klage zum Finanzgericht c) bei Nichtabhilfe Klage oder Nichtzulassungsbeschwerde zum BFH d) bei rechtskräftiger Entscheidung auf nationaler Ebene: Antrag auf Durchführung des Verständigungsverfahrens gem. Art. 22 DBA D-LUX e) bei Abweisung ohne Vorlage zum EuGH durch FG und BFH: parallel Klage zum EuGH

Dabei sollte man immer im Auge behalten, dass das FA Trier keinen seiner neuen Bescheide unter den Vorbehalt der Entscheidung über die derzeit schon anhängigen Verfahren stellt. Dass sich Betroffene schon seit 2 Jahren vor dem FG Rheinland-Pfalz gegen die Neuinterpretation des DBA wehren, wird also höchstens denjenigen helfen, die rechtzeitig Einspruch erheben und sich dann mit dem FA darauf einigen, die Entscheidung über den Einspruch bis zur rechtskräftigen Entscheidung der laufenden Verfahren auszusetzen.

Man mag die Tatsache, dass das Ganze letztlich "auf dem Rücken der arbeitenden Bevölkerung ausgetragen wird" für eine Sauerei halten (ich stimme dem absolut zu). Es ist aber nun einmal so im DBA geregelt. Es gilt wie so oft in Steuerfragen der Satz: "Wer sich nicht wehrt, der wird vom Fiskus ausgequetscht wie eine Zitrone!"

Nichtensegen