logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Fragen an das Finanzamt  

Profilbild von
Eddy Thor
211 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Liebe Grenzgänger,

am Montag treffen wir für ein Interview Jürgen Kentenich, den Chef des Finanzamtes Trier, in Bezug auf die Steuernachzahlungen von Grenzgängern.

Gerne geben wir auch Eure Fragen und Anregungen weiter (und NUR die Fragen)!

Bitte einfach hier posten - oder aber per mail an kontakt@diegrenzgaenger.lu!


Profilbild von
Ruwertal
482 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Habe ein paar Fragen:

1) Ist das Finanzamt Trier auf eine Flut von 10-20000 Steuererklärungen überhaupt vorbereitet falls alle grenzgänger eine Steuererklärung abgeben würden für die letzten 5 Jahre ?

2) Bei noch fehlender Rückzahlung der Steuern aus Luxembourg, wird das Trierer FA eine Stundung der Nachzahlung der Steuern erlauben, um keine Doppelbelastung für die zurückliegenden Jahre zu forcieren, da die Dauer der Rückzahlung in Luxembourg auch mal 2 Jahre oder mehr dauern kann und bei einer Rückforderung in gleichem Masse wie die neu in Deutschland abgegebenen Steuererklärungen könnte die Luxembourger Steuervbehörde auch an Ihre Kapazitätsgrenzen kommen.

3) Wie möchte das Trierer Finanzamt die Prüfung der in Deutschland verbrachten Zeit überprüfen bzw. wie möchte das FA die von den Grenzgängern angegebenen Zeiten in Frage stellen bzw. beweisen, das mehr Zeiten in Deutschland verbracht wurden ?

4) Wie ist der Standpunkt bzw. die Verfahrensweise bei folgenden Sonderfällen in Bezug auf den Aufenthalt in Deutschland ( zu versteuern oder nicht zu versteuern ): - Schneechaos und keine Rückflüge nach Lux für X Tage - Stau über mehrere Stunden und Abbruch der Dienstreise - Unfall in Deutschland mit Aufenthalt in einem deutschen Krankenhaus - Abendveranstaltungen die nach 18 Uhr stattfinden, aber einen Aufenthalt vorher und nachher mit sich ziehen ( fahrt hin, Übernachtung, Rückfahrt ) - Lux. Elternzeit ( Halbtags oder ganztags ) da man dort Einkommen erzielt aber sich zu 100% bzw. 50 % in Deutschland aufhält - Teilzeitbeschäftigte die zu einer halbtagsdienstreise nach Deutschland antreten und u.U. die Hin und Rückfahrt in Ihrer Freizeit tätigen

5) Bei Abgabe von Steuererklärungen der letzten 5 Jahre werden die Steuerpflichtigen sicherlich keine 100%igen Aussagen treffen können in Bezug auf Aufenthaltszeiten in Deutschland und deren genaue Steuerliche Betrachtung. Wird bei einer nach besten Wissen und Gewissen ausgefertigen Erklärung diese durch das FA in Frage gestellt und wenn ja wie ist die weitere Verfahrensweise

6) Ist eine vom Arbeitgeber ausgestellte Bescheinigung über die im Ausland angefallenenen Arbeitszeiten in Tagen und Stunden durch das FA anfechtbar und welches Recht gilt in diesem Fall ( Lux Recht / Deutsches Recht ) ?


Profilbild von
schreiberlein
217 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Ich wüsste ganz gerne, in wiefern Unternehmen in Lux jetzt mit dem FA "kooperieren", also die Lohnsteuer wirklich getrennt aufweisen.

Und ich wüsste gerne, was ist, wenn ich Krankengeld aus Luxemburg beziehe, aber - logischer Weise - zu hause in Deutschland bin.


Profilbild von
info
3701 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

- werden auch Steuern erhoben wenn die Summe der D Steuerschuld <8004 Euro liegt - (Steuerfreibetrag)


Profilbild von
sunshine3
33 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Hallo,

hier meine Fragen:

- Wo versteuert man die Gehälter für Zeiten, in denen man vom Arbeitgeber von der Arbeit freigestellt war? Obwohl man sich physisch nicht in Luxemburg aufgehalten hat, wurden hier die Steuern wie bei der regulären Beschäftigung in Luxemburg abgeführt.

- Wo ist eine Abfindung zu versteuern, die man vom Arbeitgeber im Rahmen eines Sozialplans erhalten hat?

Viele Grüße Sunshine3


Anonymous
Anonyme

Offline

14 Jahren  ago  

Ich würde Ihm einmal sagen, dass der Grundsdatz "Dummheit schützt vor Strafe nicht" auch für die Finanzverwaltung zu gelten habe.

Die selben Personen, die die ganzen letzten Jahre wider bessern Wissens nichts getan haben und im nachhinein betrachtet scheinbar vor Untätigkeit fast umkamen, was die korrekte Anwendung des DBA's mit Luxembourg in Deutschland angeht, massen sich jetzt an, sogar Steuern für rückwirkende Jahre erheben zu wollen. Ihre Arbeit der letzten Jahre in Bezug auf GG erscheint in einem ganz neuen Licht. Wahr man denn wirklich so naiv zu glauben, dass kein Grenzgänger mal etwas beruflich in Deutschland zu tun haben könnte. Wohl kaum, es wurde eher vorsätzlich ignoriert. Eine solche Arbeitsweise würde einem in der Privatwirtschaft mit Sicherheit den "Kopf" kosten, aber gottlob handelt es sich ja um unkündbare Staatsdiener. Armes Deutschland!!!


Profilbild von
hh33
1 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Hallo, gruss vom Neuling

meine Frage: ich habe eine Stelle in Luxembourg angeboten bekommen, wobei ca die Hälfte der Arbeitszeit am Firmen PC bei mir zu Hause erledigt werden würde(PC Heimarbeit via Intranet), wie bewertet das Finanzamt eine solche Konstellation?


Profilbild von member_10_year
MichaH
17 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Wenn du in D wohnst und von zu Hause aus arbeitest, dann musst du die entsprechenden Tage in Deutschland versteuern. Dein AG sollte dir die in D gearbeiteten Tage ohne Lohnsteuerabzug auszahlen. Sonst musst du auch in L eine Steuererklärung abgeben.


Anonymous
Anonyme

Offline

14 Jahren  ago  

Meine ganz einfache Frage: wieso wird man erst nach 50 Jahren aktiv? Hat man vorher geschlafen oder wird der Druck durch die Finanzministerien immer größer auch noch die kleinsten Steuerquellen auszuloten und auch mal alte Verträge neu zu interpretieren? Wieso haben die Vorgänger von Kentenich nicht schon den DBA so ausgelegt?


Profilbild von
Hexe
115 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Wie wird Urlaub und Krankheit mit Aufenthalt in D gewertet, wenn der AN ansonsten ausschliesslich auf Luxemburger Territorium arbeitet (keine Heimarbeit, keine Fortbildungen, ...)?


Profilbild von
ElCaballero
114 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

suchen manche es nicht zu weit jetzt??? Urlaub (egal wo, D, Bora Bora oder sonstwo) und Krankheit scheint mir ziemlich logisch das damit D nix am Hut hat wenn sonst ausschliesslich nur in Lux gearbeitet wird.


Profilbild von
info
3701 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

bitte auch keine Fragen listen die auf den Infoblätter des FA Trier bereits beantwortet wurden und über das warum und die 50 Jahre wurden auch bereits ganze Seiten voll geschrieben.


Profilbild von
Hexe
115 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

tja, elcaballero ... logisch ... das dachte ich auch ... bis ich las (weiss leider nicht mehr ob im TV oder hier im Forum), dass auch Urlaubs- und Krankheitstage in D besteuert werden müssten. Daher hielt ich es für sinnvoll, genau diese Frage an jemanden zu stellen, der sich damit auskennen sollte.


Profilbild von
info
3701 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

dann halt nochmal die Erklärungen

Urlaub erhält man wg geleisteten Arbeitstagen, somit entsteht mit jedem Arbeitstag x-Minuten Urlaubsanspruch, da dieser Urlaubsanspruch in Zusammenhang mit dem Einsatz ausserhalb von Luxemburg steht ist dieser Anspruch aus Sicht des Finanzamt zu versteuern.

Krank ist dann zu versteuern wenn im Krankenschein von daheim gearbeitet wird - zb vom Rechner aus. Davon sollte man aber eh die Finger lassen das es Ärger mit der caise geben kann.


Profilbild von
ElCaballero
114 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

@info,

regarding : "da dieser Urlaubsanspruch in Zusammenhang mit dem Einsatz ausserhalb von Luxemburg steht"

Das versteh is jetzt nicht, die Frage von Hexe ist doch, was mit Urlaub im Falle von auschliesslich in Lux arbeiten.......was soll ich dann in D versteuern wenn ich ausschliesslich in Lux arbeite und mir 2 wochen Urlaub in Griechenland mache ??? die 2 Wochen urlaub in Griechenland in D versteuern? Das ist doch totaler schwachsinn.

Oder hab ich etwas falsch verstanden?