Habe ein paar Fragen:
1) Ist das Finanzamt Trier auf eine Flut von 10-20000 Steuererklärungen überhaupt vorbereitet falls
alle grenzgänger eine Steuererklärung abgeben würden für die letzten 5 Jahre ?
2) Bei noch fehlender Rückzahlung der Steuern aus Luxembourg, wird das Trierer FA eine Stundung der Nachzahlung der Steuern erlauben, um keine Doppelbelastung für die zurückliegenden Jahre zu forcieren, da die Dauer der Rückzahlung in Luxembourg auch mal 2 Jahre oder mehr dauern kann und bei einer Rückforderung in gleichem Masse wie die neu in Deutschland abgegebenen Steuererklärungen könnte die Luxembourger Steuervbehörde auch an Ihre Kapazitätsgrenzen kommen.
3) Wie möchte das Trierer Finanzamt die Prüfung der in Deutschland verbrachten Zeit überprüfen bzw. wie möchte das FA die von den Grenzgängern angegebenen Zeiten in Frage stellen bzw. beweisen, das mehr Zeiten in Deutschland verbracht wurden ?
4) Wie ist der Standpunkt bzw. die Verfahrensweise bei folgenden Sonderfällen in Bezug auf den Aufenthalt in Deutschland ( zu versteuern oder nicht zu versteuern ):
- Schneechaos und keine Rückflüge nach Lux für X Tage
- Stau über mehrere Stunden und Abbruch der Dienstreise
- Unfall in Deutschland mit Aufenthalt in einem deutschen Krankenhaus
- Abendveranstaltungen die nach 18 Uhr stattfinden, aber einen Aufenthalt vorher und nachher mit sich ziehen ( fahrt hin, Übernachtung, Rückfahrt )
- Lux. Elternzeit ( Halbtags oder ganztags ) da man dort Einkommen erzielt aber sich zu 100% bzw. 50 % in Deutschland aufhält
- Teilzeitbeschäftigte die zu einer halbtagsdienstreise nach Deutschland antreten und u.U. die Hin und Rückfahrt in Ihrer Freizeit tätigen
5) Bei Abgabe von Steuererklärungen der letzten 5 Jahre werden die Steuerpflichtigen sicherlich keine 100%igen Aussagen treffen können in Bezug auf Aufenthaltszeiten in Deutschland und deren genaue Steuerliche Betrachtung. Wird bei einer nach besten Wissen und Gewissen ausgefertigen Erklärung diese durch das FA in Frage gestellt und wenn ja wie ist die weitere Verfahrensweise
6) Ist eine vom Arbeitgeber ausgestellte Bescheinigung über die im Ausland angefallenenen Arbeitszeiten in Tagen und Stunden durch das FA anfechtbar und welches Recht gilt in diesem Fall ( Lux Recht / Deutsches Recht ) ?