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Forum / Steuern und Finanzen

Frage zur Steuererklärung Lux  

Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Hallo!

Ich habe eine Frage zur Steuererkläung in Luxemburg, die mir bestimmt einige von Euch beantworten können, da sie in der gleichen Situtation sind.

Ich bin seit einigen Jahren Grenzgänger (Arbeit zu 100% in Lux, Wohnen in Deutschland)

Meine Partnerin und ich haben letztes Jahr im Spätsommer geheiratet. (Sie arbeitet zu 100% in Deutschland, und wir leben gemeinsam in einem Haushalt.) Seit der Hochzeit habe ich nun die Steuerklasse 2 in Lux, und sie die 4 in Deutschland.

Bei der Steuerklärung für 2013 erwarte ich nun eine größere Nachzahlung, da die ersten acht Monate des Jahres nachträglich so besteuert werden, als wäre ich schon das ganze Jahr verheiratet (Stkl2). 🙂

Nun zur Frage: Muss ich überhaupt das Gehalt meiner Frau aus D in Lux angeben? Meine Frau verdient nichtmal ein Drittel von meinem Gehalt. Ich habe auch nicht viel zum Absetzen. Es geht mir in erster Linie darum, wie ich die "zuviel" gezahlten Steuern durch den Steuerklassenwechsel in 2013 zurückbekomme. Ist es nicht so, dass die Rückerstattung geringer ausfällt, wenn das Gehalt meiner Frau aus Deutschland zu meinem hinzugerechnet wird? Wenn ich das Feld 301 nicht ankreuze (ich also keine gemeinsame Veranlagung beantrage) dürfte doch das Gehalt meiner Frau keine Rolle mehr spielen? Soll man es trotzdem angeben? Bin da leider unsicher.

In Deutschland machen wir einfach eine getrennte Veranlagung. Das scheint mir das Einfachste zu sein.

Schönen Dank schonmal an Euch 😉


Anonymous
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11 Jahren  ago  

Wenn sich nichts In Luxembourg geändert hat, gibt es kein Wahlrecht bzgl. der Veranlagung bei Ehepaaren. Man wird immer gemeinsam veranlagt....

www.guichet.lu


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Hugo1
233 Messages

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11 Jahren  ago  

ich kann das bestätigen. In Luxemburg geht es nur gemeinsam.


Anonymous
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11 Jahren  ago  

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Kann ich dann auch die abzugsfähigen Versicherungen und Schuldzinsen meiner Frau in der lux. Steuererkläung zu meinen hinzurechnen?


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herbea
122 Messages

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11 Jahren  ago  

Also ganz so simpel ist es dann doch nicht.... also in der lux. Steuererklärung seid ihr gemeinsam veranlagt, es gibt kein Wahlrecht. Das Einkommen Deiner Frau ist unter den Rubriken 'steuerfreie Einnahmen' (rechte Spalten) einzutragen und wird zur Ermittlung des Steuersatzes benötigt. Die gesamten Sonderausgabenbeträge sind für beide anzusetzen und es spielt auch keine Rolle wo die entsprechenden BetrÄge gezahlt wurden, ob in D oder in Lux. (ebenso spielt es keine Rolle, ausser bei Altersvorsorge nach 111 bis, wer von beiden den Vertrag gemacht hat.) Falls jetzt aber die Sonderausgaben nicht reichen, um das Gehalt aus Deutschland 'steuerlich zu neutralisieren', wird einfach die Tabelle der Steuerklasse 2 auf Dein Gehalt angewendet und dabei werden aber keinerlei sonderausgaben mehr berücksichtigt.

Hoffe die Erklärungen helfen Dir ein wenig weiter.....


Anonymous
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11 Jahren  ago  

Vielen Dank für die die Erläuterung. Ich glaube, jetzt ist mir einigermaßen klar, wie es funktioniert. 🙂


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Achim1
18 Messages

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11 Jahren  ago  

Guten Morgen,

ich bin in einer ganz ähnlichen Situation, daher schon einmal vielen dank für die obigen Tipps!

Eine Frage hätte ich noch: Wenn ich Sonderausgaben in meiner Luxemburger Steuererklärung angebe, nehme ich dann einfach 50% der Ausgaben, und meine Frau dann 50% in ihrer deutschen Steuerklärung?

Vielen Dank.


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 696 Messages

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11 Jahren  ago  

Mach es nicht noch komplizierter als es schon ist. Wenn du Belege hast enfach beifügen. Das Finanzamt streicht schon ...was es für falsch sicht.


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LuxusFux
354 Messages

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11 Jahren  ago  

herbea: Falls jetzt aber die Sonderausgaben nicht reichen, um das Gehalt aus Deutschland 'steuerlich zu neutralisieren', wird einfach die Tabelle der Steuerklasse 2 auf Dein Gehalt angewendet und dabei werden aber keinerlei sonderausgaben mehr berücksichtigt.

Das heißt dann aber für die Zukunft brauch ich dann nix mehr angeben und rauszusuchen, bekomme weder Nach- noch Rückzahlung!?


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Willi73
37 Messages

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11 Jahren  ago  

hallo,

sehr interessanter beitrag 🙂

handelt es sich bei dem gehalt der ehefrau, welches in der rechten spalte eingetragen wird, um den NETTO oder BRUTTO-lohn in deutschland?

könnte man also auch einen bauspar-vertrag, der auf die ehefrau läuft, als sonderausgaben in lux ansetzen?

viele grüße

wilhelm