Hallo!
Ich habe eine Frage zur Steuererkläung in Luxemburg, die mir bestimmt einige von Euch beantworten können, da sie in der gleichen Situtation sind.
Ich bin seit einigen Jahren Grenzgänger (Arbeit zu 100% in Lux, Wohnen in Deutschland)
Meine Partnerin und ich haben letztes Jahr im Spätsommer geheiratet. (Sie arbeitet zu 100% in Deutschland, und wir leben gemeinsam in einem Haushalt.) Seit der Hochzeit habe ich nun die Steuerklasse 2 in Lux, und sie die 4 in Deutschland.
Bei der Steuerklärung für 2013 erwarte ich nun eine größere Nachzahlung, da die ersten acht Monate des Jahres nachträglich so besteuert werden, als wäre ich schon das ganze Jahr verheiratet (Stkl2). 🙂
Nun zur Frage: Muss ich überhaupt das Gehalt meiner Frau aus D in Lux angeben? Meine Frau verdient nichtmal ein Drittel von meinem Gehalt. Ich habe auch nicht viel zum Absetzen. Es geht mir in erster Linie darum, wie ich die "zuviel" gezahlten Steuern durch den Steuerklassenwechsel in 2013 zurückbekomme. Ist es nicht so, dass die Rückerstattung geringer ausfällt, wenn das Gehalt meiner Frau aus Deutschland zu meinem hinzugerechnet wird? Wenn ich das Feld 301 nicht ankreuze (ich also keine gemeinsame Veranlagung beantrage) dürfte doch das Gehalt meiner Frau keine Rolle mehr spielen? Soll man es trotzdem angeben? Bin da leider unsicher.
In Deutschland machen wir einfach eine getrennte Veranlagung. Das scheint mir das Einfachste zu sein.
Schönen Dank schonmal an Euch 😉