Hallo,
ich habe eine Frage zur Steuererklärungspflicht in Luxemburg. Laut guichet.public.lu besteht eine Pflicht zur Steuererklärung, wenn das in Luxemburg quellensteuerpflichtige Jahreseinkommen aus unselbstständiger Tätigkeit 100.000 Euro überschreitet. Angenommen, ich habe nur ein Gehalt in Luxemburg. Welche Kennzahl auf meinem Certificate de Salaire ist hier ausschlaggebend?
Der Wert unter "S" (Salaire), welcher Überstunden und Feiertagsarbeit beinhaltet, oder kann ich von "S" die Werte von Abschnitt "B" (Déductions) und vielleicht auch von "C" (Exemptions) abziehen, weil Überstunden und Feiertage (meines bescheidenen Wissens nach) steuerbefreit sind?
Ich habe bisher noch keine Aufforderung vom Steueramt bekommen, dass ich eine Steuererklärung abgeben muss. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich bei Überschreitung der Grenze unaufgefordert eine Steuererklärung abgeben muss?
Hintergrund der Frage ist, dass ich mir die Arbeit einer Steuererklärung eigentlich sparen möchte, da ich ledig bin, nur diese eine Einkommen habe und auch sonst so gut wie nichts geltend machen kann.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.