Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage zur Hypothekarsubvention in Lux: Nach Auskunft meines AG (bzw. eines BDO Newsletters vom 15.03.15) wird eine Hypothekarsubvention wie folgt angewendet:
wenn alleinstehend (egal ob ansässig oder nichtansässig) Fall 1 -> Kinder im Haushalt -> 6.000 EUR Fall 2 -> Keine Kinder im Haushalt -> 3.000 EUR
wenn verheiratet Fall 3 -> ansässig -> 6.000 EUR Fall 4 -> nichtansässig (Ehegatte arbeitet in Luxemburg) -> 6.000 EUR (3.000 EUR direkt und 3.000 EUR via Steuererklärung) Fall 5 -> nichtansässig (Ehegatte arbeitet nicht in Luxemburg) -> 3.000 EUR
In den letzten Jahren (2015 + 2016) wurde die Konstellation aus Fall 5 (d. h. verheiratet, nichtansässig und Ehegatte arbeitet nicht in Luxemburg) bei meinem Arbeitgeber noch mit einer Gesamt-Hypothekarsubvention von 6.000 EUR (d. h. 3.000 + 3.000 EUR) berechnet. Für das aktuelle Jahr 2017 wird die Hypothekarsubvention aus Fall 5 wie in oben stehender Übersicht (d. h. mit 3.000 EUR) berechnet.
Konkrete Fragestellungen dazu: Wird oben stehende Regelung (speziell zu Fall 5) bei anderen AG in Luxemburg ebenfalls so angewendet oder findet eine Anrechnung mit 6.000 EUR statt? Ist die Regelung aus 2015 noch aktuell oder gibt es Neuerungen dazu?
Vielen Dank und beste Grüße NN