Guten Morgen,
Zusätzlich zu meinem Einkommen in Luxemburg habe ich steuerbefreite Einkünfte (Rente aus einer BU) in Deutschland.
Diese Einkünfte trage ich in das Feld 823 (Renten und sonstige wiederkehrende Bezüge) ein.
Ebenso trage ich im Feld 827 den Freibetrag von 50% (Art. 115, Nr 14 L.I.R.); sowie im Feld 839 eine Werbungskostenpauschale von 300 € ein.
Jahrelang wurde das nicht beanstandet. Nun wurden die Freibeträge nicht mehr anerkannt, da sie nicht den Bestimmungen um die Befreiung von Artikel Art. 115, Nr 14 L.I.R. entsprechen.
Ist es richtig, dass ich keinerlei Beträge/Werbungskosten mehr von den steuerbefreiten Einkünften abziehen kann?
LG Karl