Hallo zusammen,
eventuell kann mir jemand bei meinem Problem helfen. Leider habe ich im Forum keinen vergleichbaren Fall finden können.
Ich bin deutscher Staatsbürger (und wohnhaft in Deutschland) und habe im Laufe des Jahres 2015 meinen Arbeitgeber mehrfahr gewechselt. Vom 01.01. bis 15.04.2015 war ich bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen angestellt. Anschließend (ab 16.05.2015) habe ich eine Tätigkeit in einem in Luxemburg ansässigen Unternehmen aufgenommen. Meine Arbeitsleistung habe ich in diesem Zeitraum ausschließlich in Luxemburg selbst erbracht. Zum 01.12.2015 habe ich dann erneut meinen Arbeitsplatz gewechselt und wieder in einem in Deutschland ansässigen Unternehmen meine Tätigkeit aufgenommen. Nachdem ich nun meine deutsche Einkommenssteuererklärung, nach bestem Wissen und Gewissen, erarbeitet und abgegeben habe, habe ich einen Fragebogen "Zusatzangaben für alle Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland und luxemburgischen Arbeitgeber" des Finanzamt Trier erhalten. In diesem Fragebogen wird auf das DBA verwiesen. Bedingt durch meinen Wechsel Deutschland > Luxemburg > Deuschland habe ich (über das komplette Steuerjahr 2015) logischerweise mehr als 19 Tage außerhalb Luxemburgs gearbeitet. Nun zu meiner Frage: Falle ich damit unter das DBA? Muss ich also mein luxemburgischen Gehalt in Deutschland nachversteuern? Oder findet das DBA nur für der den Zeitraum Anwendung indem ich auch tatsächlich in Luxemburg angestellt war (16.04. - 31.11.2015)?
Ich habe bereits einen Termin bei meinem Sachbearbeiter vereinbart, möchte allerdings nicht ganz unvorbereitet dort hinein gehen. Möglicherweise gibt es ja hier jemanden, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder jemanden der wissen könnte, wo man sich über diese spezielle Situation kundig machen könnte.
Vielen Dank im vorraus