logo site
icon recherche
INFO FLASH
Diesel und SP98: zwei Senkungen in Luxemburg
Forum / Steuern und Finanzen

Frage zum DBA Luxemburg/Deutschland  

Profilbild von
WillSmith31
1 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

eventuell kann mir jemand bei meinem Problem helfen. Leider habe ich im Forum keinen vergleichbaren Fall finden können.

Ich bin deutscher Staatsbürger (und wohnhaft in Deutschland) und habe im Laufe des Jahres 2015 meinen Arbeitgeber mehrfahr gewechselt. Vom 01.01. bis 15.04.2015 war ich bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen angestellt. Anschließend (ab 16.05.2015) habe ich eine Tätigkeit in einem in Luxemburg ansässigen Unternehmen aufgenommen. Meine Arbeitsleistung habe ich in diesem Zeitraum ausschließlich in Luxemburg selbst erbracht. Zum 01.12.2015 habe ich dann erneut meinen Arbeitsplatz gewechselt und wieder in einem in Deutschland ansässigen Unternehmen meine Tätigkeit aufgenommen. Nachdem ich nun meine deutsche Einkommenssteuererklärung, nach bestem Wissen und Gewissen, erarbeitet und abgegeben habe, habe ich einen Fragebogen "Zusatzangaben für alle Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland und luxemburgischen Arbeitgeber" des Finanzamt Trier erhalten. In diesem Fragebogen wird auf das DBA verwiesen. Bedingt durch meinen Wechsel Deutschland > Luxemburg > Deuschland habe ich (über das komplette Steuerjahr 2015) logischerweise mehr als 19 Tage außerhalb Luxemburgs gearbeitet. Nun zu meiner Frage: Falle ich damit unter das DBA? Muss ich also mein luxemburgischen Gehalt in Deutschland nachversteuern? Oder findet das DBA nur für der den Zeitraum Anwendung indem ich auch tatsächlich in Luxemburg angestellt war (16.04. - 31.11.2015)?

Ich habe bereits einen Termin bei meinem Sachbearbeiter vereinbart, möchte allerdings nicht ganz unvorbereitet dort hinein gehen. Möglicherweise gibt es ja hier jemanden, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder jemanden der wissen könnte, wo man sich über diese spezielle Situation kundig machen könnte.

Vielen Dank im vorraus


Profilbild von
Fredde
363 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Du besteuerst dein Einkommen aus Lux in Lux und das in DE in DE. LUX Einkommen wird bei der Berechnung des Steuersatzes angerechnet (Progressionsvorbehalt), das erhöht deinen Steuersatz in DE, das Einkommen wird aber nicht besteuert. Also musst du das Einkommen aus LUX in DE angeben und in dem DBA Formblatt angeben dass während deiner Zeit in LUX nur in LUX gearbeitet wurde.


Profilbild von
WillSmith31
1 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Super! Vielen Dank.

So dachte ich mir das auch. War nur verunsichert wegen der Antwort vom Finanzamt. Ich dachte eigentlich, dass das aus meiner Einkommenssteuererklärung hervor geht.


Profilbild von
info
3715 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Nebenbei, die Tageanzahl müsste zunächst anteilig für die 7,5 Monate in Luxemburg berechnet werden. Also 11,875 Tage wären die Basis und nicht 19.