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Forum / Steuern und Finanzen

FRAGE zu Artikel: Neue Steuerregelung für Grengänger im Detail  

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LaLa1
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13 Jahren  ago  

Zu: Neu ist auch die Regelung, dass Lohnfortzahlung und Mutterschaftsgeld in Deutschland nicht versteuert werden. Diese Beträge können also vom Bruttolohn in Abzug gebracht werden, müssen jedoch unter Progressionsvorbehalt in Deutschland versteuert werden.

Kann mir das mal jemand noch mal genau erklären mit dem Progressionsvorbehalt? Ich versteh's halt nicht. Danke


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3691 Messages

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13 Jahren  ago  

guckst du da 😉

http://de.wikipedia.org/wiki/Progressionsvorbehalt


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LaLa1
157 Messages

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13 Jahren  ago  

Danke, ich hatte auch schon Wikipedia am Start, aber irgendwie.... Denke, ich muss mir das mal in einer ruhigen Minute durchlesen.


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dani79
22 Messages

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13 Jahren  ago  

D.h. Du musst weder Lohnfortzahlung noch Mutterschaftsgeld in Deutschland versteuern. Jedoch laufen diese Beträge mit in die Festsetzung des Steuersatzes, wenn überhaupt etwas in Deutschland versteuert werden muss. LG


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

wenn der Partner in Deutschland arbeitet u. ihr eine Steuererklärung macht, wird die Lohnfortzahlung bzw. Mutterschaftsgeld zu dem Gehalt des in Deutschland arbeitenden dazugerechnet um dann letztendlich den Steuersatz des Partners in Deutschland zu ermitteln; Steuern musst Du auf Mutterschaftsgeld/Lohnfortzahlung in Deutschland aber nicht entrichten! Ich glaube das ist aber nur wenn man eine "gemeinsame" Veranlagung macht, macht man die "getrennte" muss man das nicht angeben. So habe ich es zumindest immer gehandhabt!


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LaLa1
157 Messages

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13 Jahren  ago  

Vielen Dank Ihr Lieben!


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Eddy Thor
211 Messages

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13 Jahren  ago  

Am kommenden Freitag findet der nächste Steuer-Experten-Chat statt. Mehr Infos dazu hier:

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito-5034-steuerchat-am-10-juni.html