Liebe Alle, Ich wollte mal fragen, ob jemand Erfahrungen/Info hat bzgl einer Berufstaetigkeit in beiden Laendern (D und Lux) mit den o.g. prozentualen Anteilen. Mir wurde vom Krankversicherer mitgeteilt, dass infolge der Konstellation mit Wohnsitz in D saemtliche Sozialabgaben in D zu entrichten sind. Damit fiele ja ein erheblicher Geldbetrag weg. Immerhin sind ja die Krankenversicherungsbeitraege in Lux und D unterschiedlich. Aber es geht ja auch um alle anderen Sozialabgaben. Wer weiss da etwas Genaueres? Ich bin fuer jede INfo dankbar. Gruss gschneid
Wenn es sich um einen Arbeitgeber handelt und der Anteil der Arbeitszeit in D nicht mehr als 25% ist bleibst Du in Lux. versichert. Sollte es sich um verschiedene AG handeln (z.B. Haupttätigkeit in L und Nebenjob in D dann fällst Du mit deinen gesamten EInkünften unter die dt. Sozialversicherungspflicht (nach der neuen EU-Verordnung).
Zitat: "Sollte es sich um verschiedene AG handeln (z.B. Haupttätigkeit in L und Nebenjob in D dann fällst Du mit deinen gesamten EInkünften unter die dt. Sozialversicherungspflicht"
Richtig - man kann gar nicht oft genug darauf hinweisen:
Bei einer sozialversicherungspflichtigen Nebentätigkeit in D fällt bei Grenzgängern das GESAMTE Einkommen - also auch die Einkünfte in L - unter die deutsche Sozialversicherungspflicht mit entsprechend drastisch höheren Abgaben.
Gruss
Martin
martinb: Zitat: "Sollte es sich um verschiedene AG handeln (z.B. Haupttätigkeit in L und Nebenjob in D dann fällst Du mit deinen gesamten EInkünften unter die dt. Vielen Dank ! Drum wird man im Normalfall von einer angestellten Tätigkeit in D bei Hauptanstellung in Lux wohl eher wegbleiben. Nochmals vielen Dank fuer die Tips. Gruss gschneidSozialversicherungspflicht"
Richtig - man kann gar nicht oft genug darauf hinweisen:
Bei einer sozialversicherungspflichtigen Nebentätigkeit in D fällt bei Grenzgängern das GESAMTE Einkommen - also auch die Einkünfte in L - unter die deutsche Sozialversicherungspflicht mit entsprechend drastisch höheren Abgaben.
Gruss
Martin