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Forum / Steuern und Finanzen

Frage Sozailabgaben bei Arbeit in Lux (80%) und D (20%)  

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gschneid
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14 Jahren  ago  

Liebe Alle, Ich wollte mal fragen, ob jemand Erfahrungen/Info hat bzgl einer Berufstaetigkeit in beiden Laendern (D und Lux) mit den o.g. prozentualen Anteilen. Mir wurde vom Krankversicherer mitgeteilt, dass infolge der Konstellation mit Wohnsitz in D saemtliche Sozialabgaben in D zu entrichten sind. Damit fiele ja ein erheblicher Geldbetrag weg. Immerhin sind ja die Krankenversicherungsbeitraege in Lux und D unterschiedlich. Aber es geht ja auch um alle anderen Sozialabgaben. Wer weiss da etwas Genaueres? Ich bin fuer jede INfo dankbar. Gruss gschneid


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Travelman
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14 Jahren  ago  

Wenn es sich um einen Arbeitgeber handelt und der Anteil der Arbeitszeit in D nicht mehr als 25% ist bleibst Du in Lux. versichert. Sollte es sich um verschiedene AG handeln (z.B. Haupttätigkeit in L und Nebenjob in D dann fällst Du mit deinen gesamten EInkünften unter die dt. Sozialversicherungspflicht (nach der neuen EU-Verordnung).


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14 Jahren  ago  

Zitat: "Sollte es sich um verschiedene AG handeln (z.B. Haupttätigkeit in L und Nebenjob in D dann fällst Du mit deinen gesamten EInkünften unter die dt. Sozialversicherungspflicht"

Richtig - man kann gar nicht oft genug darauf hinweisen:

Bei einer sozialversicherungspflichtigen Nebentätigkeit in D fällt bei Grenzgängern das GESAMTE Einkommen - also auch die Einkünfte in L - unter die deutsche Sozialversicherungspflicht mit entsprechend drastisch höheren Abgaben.

Gruss

Martin


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gschneid
35 Messages

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14 Jahren  ago  

martinb: Zitat: "Sollte es sich um verschiedene AG handeln (z.B. Haupttätigkeit in L und Nebenjob in D dann fällst Du mit deinen gesamten EInkünften unter die dt. Vielen Dank ! Drum wird man im Normalfall von einer angestellten Tätigkeit in D bei Hauptanstellung in Lux wohl eher wegbleiben. Nochmals vielen Dank fuer die Tips. Gruss gschneid

Sozialversicherungspflicht"

Richtig - man kann gar nicht oft genug darauf hinweisen:

Bei einer sozialversicherungspflichtigen Nebentätigkeit in D fällt bei Grenzgängern das GESAMTE Einkommen - also auch die Einkünfte in L - unter die deutsche Sozialversicherungspflicht mit entsprechend drastisch höheren Abgaben.

Gruss

Martin