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Forum / Steuern und Finanzen

Frage Haupteinkommen Lux / Gewerbe in De  

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Unwissender
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2 Jahren  ago  

 

Guten Morgen ☀️
Folgende Situation:
Verheiratet,
Frau arbeitet in De
Ich arbeite in Lux
Nun soll zeitnah ein Gewerbe eröffnet werden ,
Bis zu welcher Summe (Umsatz oder Gewinn)
Darf dazu verdient werden , ohne dass es Probleme mit Sozialversicherung etc. Gibt .
Das Gewerbe sollte über Mich in Deutschland  (Hauptjob in Lux laufen ) ca. 4-6 std / Woche Aufwand .
Derzeitiges Einkommen ~ 35.000 € Brutto / Jahr
Erwarteter Umsatz beim Unternehmen 20-25.000€
Erwarteter Gewinn 4.000-6000€ / Jahr
Vielen Dank im vorraus für Ihre Tipps und Hilfe
ps. Termin beim Steuerberater haben wir im März / wollten jedoch zeitnah durchstarten
Liebe Grüße
Sven
Englisch (Translation)
Good morning ☀️
The following situation:
Married,
Wife works in De
I work in Lux
Now a trade is to be opened in a timely manner ,
Up to what amount (turnover or profit)
May be earned in addition , without there being problems with social security etc . There.
The trade should run through me in Germany (main job in Lux) about 4-6 hours / week effort.
Current income ~ 35,000 € gross / year
Expected turnover at the company 20-25.000€.
Expected profit 4.000-6000€ / year
Thanks in advance for your tips and help .
Kind regards

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Vera79
1760 Messages

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2 Jahren  ago  

Rechtsform des Gewerbes in D?

Bist du dort angestellt?

Gewinn vor oder nach Steuern?

Wie soll der Gewinn ausgeschüttet werden? 


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Vera79
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2 Jahren  ago  

Hat dein AG in Luxemburg dem schriftlich zugestimmt (Konkurrenzklausel)? 


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Fredde
363 Messages

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2 Jahren  ago  

Die Regel ist wie folgt:

1. Wenn man in Lux als Angestellter sozialversicherungspflichtig ist und dann in DE selbständig arbeitet bleibt die Sozialversichungspflicht in Lux unabhängig vom Gewinn. Siehe EU Regulierung.

2. Die selbständige Arbeit muss bei der GKV angezeigt werden und die werden dann eine Bescheinigung ausstellen das deine Tätigkeit als selbständig gilt. Diese gibt man dann an die Lux Sozialversicherung weiter.

3. Bis zu einen Gewinn in der Höhe von 1/3 des sozialen Mindestlohn ist das dieser nicht der Luxemburger Sozialversicherung darüber muss von dem Gewinn Beiträge in die Lux Sozialversicherung gezahlt werden.

4. Steuer: Erklärung in DE mit Angabe der Lux-Einkünfte und umgekehrt.

Mache ich seit 12 Jahre so und funktioniert prima.


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finder
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2 Jahren  ago  

Zu Punkt 3:

Sind dann von dem kompletten Gewinn Beiträge zu zahlen, oder nur vom Teil was über das drittel vom Mindestlohn geht?


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info
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2 Jahren  ago  

Wenn du in Palzem bist überlege einfach welche Bank dir den nächsten Service bietet und ich vermute ganz stark das es in Wincheringen sein dürfte.


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Georges Toussaint
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2 Jahren  ago  

zu Punkt 3 : bis zum Drittel vom Mindestlohn können Sie eine Freistellung beantragen. Wenn das Einkommen drüber ist werden die Beiträge auf dem ganzen Einkommen berechnet (16% Rente, 6,10% Krankenkasse, 0,75% Unfallversicherung, 1,4% Pflegeversicherung)


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testlab01
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2 Jahren  ago  

Ich folge diese TS.

 

Ich hab das gleiche, ich arbeite in Luxembourg, aber haben in DE ein firma. Aber ich glaube das besser ist in Luxembourg mein firma erweiteren.