logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Frage Einkommenssteuererklärung D  

Profilbild von
mellchen
28 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo,

ich arbeite in Lux, mein Mann in D - wo genau muss ich in der deutschen ESt-Erkl. meine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus Lux eingeben? In die Anlage N für Ehefrau?

Danke!!! Mellchen


Anonymous
Anonyme

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo,

Luxemburger Lohn wird in Anlage N - Zeile 21 eingetragen (Werbungskosten ab Zeile 37 wie bei deutschem Lohn angeben)

Habt ihr die Frage der getrennten oder gemeinsamen Veranlagung geprüft ? (Getrennte Veranlagung kann wegen Progression bei Einkünften aus D + L günstiger sein)

Gruss

Martin


Profilbild von
CaptainHook
635 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Ich dachte, die Werbungskosten müssen separat angegeben werden in einer beigefügten Aufstellung? Vom lux. Bruttoeinkommen werden in dieser Aufstellung die Werbungskosten abgezogen, damit das steuerl. lux. Brutto für den Progressionsvorbehalt herangezogen werden kann. Mein Wissenstand war, dass man Werbungskosten nicht ins Steuerformular eintragen soll, da es dann falsch berechnet würde.


Profilbild von
Lolana
40 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo! Ich habe dasselbe Problem, und weiss nicht, wie es nun richtig ist. Wenn man brutto aus Luxemburg in die Zeile 21 eingibt, und die Werbungskosten ganz normal in die Zeilen ab 37, bekommt man als Ergebnis mehr raus , als wenn man von dem lux. brutto Werbungskosten abzieht und dann das Ergebnis in die Zeile 21 reinschrebt. Kann jemand sagen, wie man es richtig macht???


Profilbild von
CaptainHook
635 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Ich bin eigentlich sicher, dass es so richtig ist, wie ich es oben beschrieben habe. Zumindest mache ich es seit Jahren so, das Finanzamt scheint das als richtig anzusehen (hoffentlich zahle ich nicht zuviel!) und die WISO-Software produziert sonst obskure Ergebnisse.


Profilbild von
Lolana
40 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

An CaptainHook: Soll man von dem lux. Bruttoeinkommen auch steuerfreie Zuschläge abziehen? Z.b. Nachtarbeit, Arbeit an der Feiertagen usw. Habe das hier im Forum mal gelesen...


Profilbild von
CaptainHook
635 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Offen gesagt, weiss ich es auch nicht. Würde zu nein tendieren, da das Brutto wie in D. versteuert werden soll und die Deutschen die Art der lux. Versteuerung (in diesem Fall steuerfrei) nicht interessiert. Antwort würde mich auch interessieren. Jemand einen Plan?


Anonymous
Anonyme

Offline

16 Jahren  ago  

Also ich würde es eintragen in: Anlage N 25 Feld 119 ( Da steht es bei mir drin...)

In jedem Fall ist der deutschen Steuererklärung die Verdienstnachweis beizuheften. In Deutschland ist das der Lohnsteuernachweis! Den gibts es auch in Lux und wird von meinem Arbeitgeber automatisch verteilt!


Profilbild von
eifelgaenger0815
45 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo, bin auch grad bei unserer Steuer. Die ausländischen Einkünfte werden in Zeile 21 auf derAnlage N eingetragen. Die Werbungskosten haben in diesem Formular nichts zu suchen. Die muß man auf einem gesondertem Blatt ausweisen. Da es hier im steuerrechtlichen Sinne um ausländsche Einkünfte geht, werden steuerfreie Zuschläge, wie z.B. Nacharbeit oder Überstunden, auch vom Bruttolohn abgezogen. Ebenfalls wird Krankengeld nicht dem Buttolohn zurerechnet. Ich hoffe ich konnte helfen. Schöne Grüße


Profilbild von
Lolana
40 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo, eifelgaenger0815! Danke für deine Hilfe! Kannst du mir vielleicht noch mit Fahrtkosten helfen? Auf der Lohnsteuerkarte steht unter FD die Werbungskostenpauschale für den Arbeitsweg. Wieviel kann ich dann für Fahrtkosten absetzen? Nur den Betrag, der auf der Karte steht? Oder nach dem deutschen Recht ausrechnen (X Tage * X km * 0,30 )? Wenn ich das nach dem deutschen Recht ausrechne, sind es dann natürlich viel mehr...


Profilbild von
eifelgaenger0815
45 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo Lolana, die Angabe FD ist ein steuerfreier Fahrtkostenzuschlag. Du berechnest deine Fahrtkosten für die einfache Fahrt nach deutschem Recht (xTage x xkm x 0,30€). Dann ziehst du den steuerfreien Zuschlag von FD von deinen errechneten Fahrtkosten ab. Das Ergebnis ist der Betrag, den du vom Bruttolohn abziehen darfst. Übrigens dürfen Mehraufwendungen für Verpflegung bei Einsatzwechseltätigkeit (z.B. bei Handwerkern, die ständig die Baustellen wechseln) auch als Werbungskosten vom Bruttolohn abgezogen werden. Hier darf man für Luxemburg sogar 13 € pro Tag, statt der 6 € in Deutschland ansetzen. Diese Berechnungen führst du alle auf dem Anlageblatt für die Werbungskosten mit auf. Schönen Gruß