Hallo zusammen wir brüten derzeit über unserer Steuererklärung 2015. Ausgangsposition: Ich bin seit 10 Jahren in Rente seitens Lux., versteuere brav die Rente seit glaube ich 2 Jahren in Lux., meine deutsche in Deutschland. Bis jetzt haben meine Frau und ich immer gemeinsame Veranlagung gemacht und ich weiß, dass hier meine Lux. Rente für den sog. Progressionsvorbehalt mit angegeben werden musste/muss. Sie hat in D Steuerklasse 4.
Jetzt hatten wir letztes Jahr - sprich 2015 die Konstellation: also ich alles wie gehabt, Rente aus Lux. und D, sie war mehrere Monate krank (hat Krankengeld und Arbeitslosengeld erhalten), und ab Mitte des Jahres wieder voll gearbeitet.
So nun kam bei unserem Steuerprogramm bei gem. Veranlagung eine relativ hohe Nachzahlung heraus, von daher haben wir überlegt, ob wir nun einmalig die getrennte Veranlagung wählen.
Nun meine Frage: Wenn wir getrennt veranlagen, muss dann trotzdem meine Lux. Rente bei mir angegeben werden, obwohl diese bereits in Lux. monatlich versteuert wird?
Ich bin dankbar für jeden Tipp.