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Forum / Steuern und Finanzen

Frage an die Steuerspezialisten  

Anonymous
Anonyme

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8 Jahren  ago  

Hallo zusammen wir brüten derzeit über unserer Steuererklärung 2015. Ausgangsposition: Ich bin seit 10 Jahren in Rente seitens Lux., versteuere brav die Rente seit glaube ich 2 Jahren in Lux., meine deutsche in Deutschland. Bis jetzt haben meine Frau und ich immer gemeinsame Veranlagung gemacht und ich weiß, dass hier meine Lux. Rente für den sog. Progressionsvorbehalt mit angegeben werden musste/muss. Sie hat in D Steuerklasse 4.

Jetzt hatten wir letztes Jahr - sprich 2015 die Konstellation: also ich alles wie gehabt, Rente aus Lux. und D, sie war mehrere Monate krank (hat Krankengeld und Arbeitslosengeld erhalten), und ab Mitte des Jahres wieder voll gearbeitet.

So nun kam bei unserem Steuerprogramm bei gem. Veranlagung eine relativ hohe Nachzahlung heraus, von daher haben wir überlegt, ob wir nun einmalig die getrennte Veranlagung wählen.

Nun meine Frage: Wenn wir getrennt veranlagen, muss dann trotzdem meine Lux. Rente bei mir angegeben werden, obwohl diese bereits in Lux. monatlich versteuert wird?

Ich bin dankbar für jeden Tipp.


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8 Jahren  ago  

Kann mir wirklich keiner weiterhelfen?????

Ich suche mich im Internet rauf und runter, aber ich verstehe das alles einfach überhaupt nicht!


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8 Jahren  ago  

Ob es bei der Rente passt oder sonstige Regeln gibt, kann ich nicht sagen.

Aber auch bei Einzelveranlagung geht das Luxemburgergehalt in die Progression der deutschen Steuererklärung.


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Nise
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8 Jahren  ago  

Was ich nicht verstehe, wenn sie 4 hat, seit ihr doch getrennt und nicht gemeinsam veranlagt. Bei 4 macht jeder selber eine Steuererklärung. Natürlich ist dann der monatliche Steuerabzug auch höher.


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8 Jahren  ago  

Hallo zusammen, kann hakes1701d nur zustimmen, Deine lux. Rente zählt in D grundsätzlich mit. Diese unterliegt bei der getrennten Veranlagung, wie bei einer Zusammenveranlagung, dem Progressionsvorbehalt, und erhöht in diesem Fall nur den Steuersatz auf Deine steuerpflichtigen deutschen Einkünfte. Deine Ehefrau versteuert in D nur Ihre steuerpflichtigen Einkünfte, Deine deutschen und lux. Einkünfte wirken sich bei getrennter Veranlagung bei Ihr nicht auf den persönlichen Steuersatz aus.

Noch eine Anmerkung zu Steuerklasse: Die Steuerklasse z.B. 3 oder 4 wirkt sich nur auf die mtl. einbehaltene Lohnsteuer auf der Gehaltsabrechnung aus. Bei der Lohnsteuer handelt es sich nur um eine besondere Erhebungsform der Einkommenssteuer und ist nichts anderes als eine Vorauszahlung. Abgerechnet wir im Rahmen der jährlichen EST-Erklärung, wo der Steuerpflichtige sich entscheiden kann, ob er nach der Zusammenveranlagung oder der getrennten Veranlagung versteuert werden möchte (je nachdem was in Summe für beide Erhepartner) günstiger ist.


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8 Jahren  ago  

Vielen Dank für eure Infos! Aber das, was Du Nise schreibst, kann nicht stimmen! Machen seit 20 Jahre gemeinsame Steuererklärung: ich Lux., meine Frau Steuerklasse 4 in Deutschland! Nur bei unserer Konstellation im letzten Jahr (ich Rente, sie Krankengeld und ALG und dann wieder Job) überlegen wir, ob getrennte günstiger für uns ist


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8 Jahren  ago  

Die Steuerklassenwahl hat nichts mit der Veranlagung zu tun.

Man kann sich entweder für 3/5 oder 4/4 wàhlen (oder irgendwas mit Faktor) Allerdings geht man bei 3 von einem Alleinverdiener aus.

Bei der Steuerklärung bedeutet das:

bei 3 war der Lohnsteuereinbehalt geringer, und das Netto somit höher, was bei der Zusammenveranlagung zu Rückzahlungen führen kann wenn die Frau auch Einkünfte hat

bei 4 zahlt man gleich mehr Steuern und bleibt von den wohl eintretenden Rückzahlungen verschont, sondern bekommt eher was zurück.

Was einem lieber ist, bleibt einem selbst überlassen. Bzw. sollte man sich ausreichen welche Konstellation am günstigsten ist.


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Nise
242 Messages

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8 Jahren  ago  

Also bei uns ist es so: ich Lux Steuerklasse 2, mein Mann D Steuerklasse 4 Es erfolgt nur eine gemeinsame Steuererklärung in Lux in D macht mein Mann alleine eine. Ich habe zwar eine Steuerkarte auf der 4 eingetragen ist, aber nach einer Erklärung, dass ich keine Einkünfte in Deutschland habe und somit auch keine Steuern in D zahle wird immer nur mein Mann zur Erklärung aufgefordert. Dort werden auch keine Daten von mir mit angegeben


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Lilli49
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8 Jahren  ago  

Das die Steuerklasse nichts mit der Veranlagung zu tun hat kann ich nur bestätigen. Was für euch nun günstiger ist das kann man so nicht sagen. Bei uns, ich D Klasse 4 mei Mann Wartegeld Luxemburg, war bis jetzt immer noch die zusammen Veranlagung günstiger. Fakt ist doch das deine Rente aus D auch in D versteuert werden muss unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalt der Rente aus Luxemburg. Das Einkommen der Frau aus Deutschland wird ja eh hier versteuert und das Arbeitslosengeld sowie das Krankengeld sind Lohnersatzleistungen und unterliegen ebenfalls den Progressionsvorbehalt in Deutschland. Wenn du deine Daten in Steuerprogramm richtig eingegebenen hast errechnet dieses dir ja entweder eine Nachzahlung oder eine Erstattung. Bei Nachzahlung würde ich nun die jeweils ander Veranlagung wählen und abwarten was das Finanzamt errechnet. Kommt hierbei eine noch größere Nachzahlung heraus hast du die Möglichkeit einen Antrag auf "schlichten Änderungen" zu stellen und hiermit die Veranlagungsart zu wechseln. Geht eigentlich recht problemlos von statten habe dies selbst auch schon gemacht.


Anonymous
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8 Jahren  ago  

Super vielen Dank an euch alle.

Wir geben die Erklärung jetzt mal mit getrennter Veranlagung ab und schauen, was der Finanzbeamte sagt.

Euch allen eine gute Woche!


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MartinO
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8 Jahren  ago  

" hakes1701d, 06/07/2016 Die Steuerklassenwahl hat nichts mit der Veranlagung zu tun. Man kann sich entweder für 3/5 oder 4/4 wàhlen (oder irgendwas mit Faktor) Allerdings geht man bei 3 von einem Alleinverdiener aus. Bei der Steuerklärung bedeutet das: bei 3 war der Lohnsteuereinbehalt geringer, und das Netto somit höher, was bei der Zusammenveranlagung zu Rückzahlungen führen kann wenn die Frau auch Einkünfte hat bei 4 zahlt man gleich mehr Steuern und bleibt von den wohl eintretenden Rückzahlungen verschont, sondern bekommt eher was zurück. Was einem lieber ist, bleibt einem selbst überlassen. Bzw. sollte man sich ausreichen welche Konstellation am günstigsten ist."

"Manpower, 05/07/2016 Deine lux. Rente zählt in D grundsätzlich mit. Diese unterliegt bei der getrennten Veranlagung, wie bei einer Zusammenveranlagung, dem Progressionsvorbehalt, und erhöht in diesem Fall nur den Steuersatz auf Deine steuerpflichtigen deutschen Einkünfte. Deine Ehefrau versteuert in D nur Ihre steuerpflichtigen Einkünfte, Deine deutschen und lux. Einkünfte wirken sich bei getrennter Veranlagung bei Ihr nicht auf den persönlichen Steuersatz aus.

Noch eine Anmerkung zu Steuerklasse: Die Steuerklasse z.B. 3 oder 4 wirkt sich nur auf die mtl. einbehaltene Lohnsteuer auf der Gehaltsabrechnung aus. Bei der Lohnsteuer handelt es sich nur um eine besondere Erhebungsform der Einkommenssteuer und ist nichts anderes als eine Vorauszahlung. Abgerechnet wir im Rahmen der jährlichen EST-Erklärung, wo der Steuerpflichtige sich entscheiden kann, ob er nach der Zusammenveranlagung oder der getrennten Veranlagung versteuert werden möchte (je nachdem was in Summe für beide Erhepartner) günstiger ist."

Super erklärt!


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Gregorymix
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8 Jahren  ago  

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