Also wenn ich das richtig verstehe, läuft meine "Versicherungszeit" durch die freiwillige Rentenversicherung weiter. In dem folgenden Dokument steht folgendes:
Die Bedingungen zur Gewährung der vorzeitigen Alterspension
Der Anspruch auf vorzeitige Alterspension besteht:
a)ab dem vollendeten 57. Lebensjahr,wenn der Versicherte eine Wartezeit von 480 Monaten Pflichtversicherung nachweisen kann,
b)ab dem vollendeten 60. Lebensjahr,wenn der Versicherte eine Wartezeit von 480 Monaten aus Pflichtversicherung, Weiterversicherung, fakultativer Weiterversicherung, Nachkauf von Versicherungszeiten und Ergänzungszeiten nachweisen kann. Mindestens 120 dieser Monate müssen aus Pflichtversicherung, Weiterversicherung, fakultativer Versicherung oder Nachkauf von Versicherungszeiten bestehen.
https://www.cnap.lu/fileadmin/file/cnap/publications/Publications_CNAP/Brochures/D_Broschuere_Alterspension.pdf