logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Form 180F als Grenzgänger ausfüllen, aber wie?  

Profilbild von
Saar74
73 Messages

Offline

2 Jahren  ago  

Hallo gibt es irgendwo mehr Details, zusätzlich zu MyGuichet, wie die Form 180F auszufüllen ist?

https://guichet.public.lu/de/citoyens/impots-taxes/patrimoine-financier/banque-dividende-interets/identifier-declarer-dividendes.html

Ich frage mich, wie das für einen Grenzgänger mit deutscher Depotführung aussieht. Ich habe ausschließlich Dividenden aus Ländern mit DBA, aber wie sind Eintragungen vorzunehmen?

Bei Dividenden aus Deutschland ist es einfach, da sind 25% KapErtSt drauf.

Aber was ist mit den USA? Die behalten 15% ein die auf meine deutsche 25% KapErtSt angerechnet werden? Am Ende wurde bei dem erhaltenden Nettodividendenbetrag schon 25% QSt bezahlt?

Wie berücksichtige ich das jetzt in in der Form 180F?

Nehme ich da die 15% rein aus den USA und muss schauen was ich nach DBA US-Lux anrechnen darf, oder kann ich da meine 25% aus Deutschland nehmen als Depotführendestelle?

Kann ich die Dividenden einfach nach Ländern gruppieren?

Danke für eure Hilfe.


Profilbild von message_count_500
PsstGeheim
763 Messages

Offline

2 Jahren  ago  

Ist das Formular 180 neu ? Habe ich noch nie ausgefüllt, obwohl GG und wie ein steuerlich Ansässiger behandelt.Ich halte mich da sozusagen an die Aussage auf der von dir verlinkten Guichet Seite (ungefähr in der Mitte des Textes):"ALS NICHT GEBIETSANSÄSSIGER STEUERPFLICHTIGER DIVIDENDEN IN DER EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG ANGEBEN

Lediglich der Steuerpflichtige, der die steuerliche Behandlung als gebietsansässiger Steuerpflichtiger wählt, muss die während des Jahres von luxemburgischen und/oder ausländischen Gesellschaften bezogenen Dividenden auf Seite 9 der Einkommensteuererklärung (Vordruck 100) angeben."


Profilbild von
Saar74
73 Messages

Offline

2 Jahren  ago  

? OK und direkt danach folgt:

"In Bezug auf Dividenden, die von luxemburgischen Gesellschaften oder von ausländischen Gesellschaften mit Sitz in einem Land, mit dem Luxemburg ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, ausgeschüttet werden, wird dem nicht gebietsansässigen Steuerpflichtigen empfohlen, Vordruck 180 auszufüllen."

 


Profilbild von message_count_500
PsstGeheim
763 Messages

Offline

2 Jahren  ago  

Genau, da steht es wird "...empfohlen, den Vordruck 180 auszufüllen". Aber warum soll ich der Empfehlung folgen und mir mehr Arbeit machen, wenn das noch nie verlangt wurde ? Daher ja meine Frage ob das ein neues Formular ist oder es das schon immer gibt.


Profilbild von
Jenny2
3 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Hallo Zusammen,

meine Mann und ich arbeiten beide in Luxemburg.

Wir leben in Deutschland. Da wir dort keine Einkünfte haben, machen wir immer in Luxemburg unsere Steuererklärung.

Nun habe ich Firmenanteile unserer Deutschen Muttergesellschaft gekauft (ISIN : DE....).

Muss ich die jährliche Dividendenausschüttung "nur" in der Luxemburger Steuererklärung (Vordruck 100) als Kapitalertrag angeben, oder muss ich nun auch in Deutschland eine Steuererklärung machen ?

Vielen Dank für eure Hilfe.