logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Firmenwagen Lux, Wohnen in Deutschland => 2024 Versteuerung neu "MwSt" ?  

Profilbild von
Ruwertal
482 Messages

Offline

11 Monaten  ago  

Hallo,

Ich höre unter Bekannten grosse Diskussionen rund um dieses Thema. Gibt es hier schon Leute, deren Firmen klare Regeln aufgestellt haben wie mit dem Thema umgegangen wird bzw. ob es doch noch Ausnahmen gibt ?

Bei mir weiss keiner Bescheid

DANKE


Profilbild von
info
3730 Messages

Offline

11 Monaten  ago  

Das Thema ist alles, aber nichts neues für 2024. Das müssen die Firmen schon lange geregelt haben.


Profilbild von
Ruwertal
482 Messages

Offline

11 Monaten  ago  

@Info

Hilft ja nix wenn diese Diskussion ja immer noch im Gange ist und ich von verschiedenen Firmen höre das diese keine Regelung gefunden haben bisher.

Für mich halt relevant da mir ein Firmenwagen angeboten wird und keiner etwas weiss und wie gesagt im Freundes und Bekanntenkreis dies gerade diskutiert wird.

DANKE


Profilbild von
Vera79
1791 Messages

Offline

11 Monaten  ago  

@Ruwertal: um was geht's denn GENAU, bitte? 


Profilbild von
Ruwertal
482 Messages

Offline

11 Monaten  ago  

Hey Vera,

1) Muss ich meinen Firmenwagen überhaupt in Deutschland versteuern oder gibt es Ausnahmeregeln wie z.B. ist kein Gehaltsbestandteil da Gehalt ohne Wagen gleich hoch ist ?

2) Soll die Mwst. auf den Leasingbetrag angewendet werden oder auf den Netto Kaufpreis oder Brutto Listen oder Brutto Kaufpreis inkl TVA ?

3) Was passiert wenn der AG hier schriftlich zusichert, das man keine MwSt. zahlen muss. Kann ich dann im Worst Case den AG die MwSt Zahlung zahlen lassen ?

DANKE DIR für dein Feedback und natürlich auch allen anderen.


Profilbild von
Vera79
1791 Messages

Offline

11 Monaten  ago  

1) ist grundsätzlich ein geldwerter Vorteil und wird steuerlich so behandelt

2) Der Gesamtbetrag, den der Leasingnehmer monatlich zahlen muss, ist die Summe aus Nettobetrag und Mehrwertsteuer.

Gesamtbetrag = Nettobetrag + MwSt

3) ?? Irgendjemand MUSS die Mwst zahlen. Meinst du dass der AG die MwSt übernimmt?


Profilbild von
Fredde
366 Messages

Offline

11 Monaten  ago  

Es geht hier um die unterschiedliche Interpretation eines Firmenwagen in DE und LUX

Das deutsche Finanzamt will die MwSt und die Luxemburger auch! Also eine Doppelbesteuerung 

Der BFH hat das nun erstmal so entschieden das das deutsche Finanzamt die MwSt auf den Geldwerten Vorteil erhaben darf. Die Luxemburger erheben sie aber auch ´. Und das seit mehr als 10 Jahren! Das BFH Urteil  wieder spricht aber nun dem EuGH Vorabentscheid bei dem relative klar dargelegt wurde wann die MwSt in DE und wann in LUX abzuführen ist. Der BFH geht aber darauf garnicht ein. Also wird es wohl erst mal wieder zu einer Klage beim EuGH kommen müssen um das klarzustellen. Solange nicht klar ist wer Anspruch auf die MwSt hat kann eigentlich keine Firma da eine saubere Lösung definieren. 

Wenn der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Einkommens verzichtet und dafür eine  Firmenwagen bekommt dann steht DE die MwSt zu. Wenn aber der Firmenwagen zusätzlich ohne gesonderte Leistung zur Verfügung steht dann ist LUX zu ständig (So sieht es der EuGH). 


Profilbild von
info
3730 Messages

Offline

11 Monaten  ago  

Nur mal so am Rande, es geht zwar um die MwSt in beiden Länder, aber es ist halt keine deutsche Doppelbesteuerung sondern Luxemburg müsste auf die Steuer verzichten so wie es andere Länder wie Deutschland im Gegenzug ja auch macht. Die Umsetzung des EU Recht ist für Deutschland übrigens ein Verlustgeschäft.


Profilbild von
Fredde
366 Messages

Offline

11 Monaten  ago  

Laut des EuGH Vorabendscheid müsste Lux nur auf den Teil verzichten der eben nicht als Zusatzleistung im Arbeitsvertrag steht sonder oben drauf kommt. 

In dem Fall der in Saarlouis verhandelt worden ist kamen eben auch diese beiden Fälle vor. 

Diese Konstellation gibt es durchaus. Da aber bisher wohl nur ein sehr geringer Teil der Betroffen die Firmenwagen in DE angegeben haben (man munkelt so von 50 bis 100 firmen) interessiert das anscheinend auch keinen so richtig. 

Noch was: Wenn man einen E-Auto als Firmenwagen hat und den dann über DE laufen lassen müsste kommt man sogar besser weg da in DE nur 0,25% zu versteuern sind. Das hat zwar in LUX keine Auswirkung auf den Geldwerten Vorteil aber eben die Firma oder der Mitarbeiter muss dann weniger MwSt zahlen. 

Aber Grundsätzlich geht es wie info bereits gesagt hat darum das sich beide Seite da einigen müssen. Und das eigentlich bereits seit mehr als 10 Jahren! Das ist ein Unding.