Laut des EuGH Vorabendscheid müsste Lux nur auf den Teil verzichten der eben nicht als Zusatzleistung im Arbeitsvertrag steht sonder oben drauf kommt.
In dem Fall der in Saarlouis verhandelt worden ist kamen eben auch diese beiden Fälle vor.
Diese Konstellation gibt es durchaus. Da aber bisher wohl nur ein sehr geringer Teil der Betroffen die Firmenwagen in DE angegeben haben (man munkelt so von 50 bis 100 firmen) interessiert das anscheinend auch keinen so richtig.
Noch was: Wenn man einen E-Auto als Firmenwagen hat und den dann über DE laufen lassen müsste kommt man sogar besser weg da in DE nur 0,25% zu versteuern sind. Das hat zwar in LUX keine Auswirkung auf den Geldwerten Vorteil aber eben die Firma oder der Mitarbeiter muss dann weniger MwSt zahlen.
Aber Grundsätzlich geht es wie info bereits gesagt hat darum das sich beide Seite da einigen müssen. Und das eigentlich bereits seit mehr als 10 Jahren! Das ist ein Unding.