https://www.wort.lu/de/business/firmenwagen-fuer-grenzgaenger-werden-teurer-60084b2ade135b92364d42b3
Zur Info für alle, die einen Firmenwagen gegen Entgelt haben und in Deutschland leben.
https://www.wort.lu/de/business/firmenwagen-fuer-grenzgaenger-werden-teurer-60084b2ade135b92364d42b3
Zur Info für alle, die einen Firmenwagen gegen Entgelt haben und in Deutschland leben.
Entweder bezahlst du etwas drauf auf deinen Firmenwagen oder aber dein Gehalt wurde entsprechend des Firmenwagenwerts gekürzt. Teurer wird es nur für die, die bisher das nicht in DE angemeldet haben und eben "gegen Entgelt" den Firmenwagen haben.
Seit 2013 musste man eigentlich in LUX und in DE Umsatzsteuer bezahlt werden da sowohl DE als auch LUX die Umsatzsteuer beanspruchte! Mit dem Urteil wir das nun geregelt wann man in LUX MwSt zahlen muss und wann in DE (oder besser dem Wohnort des Mitarbeiters).
Wenn also in einem Arbeitsvertrag das Gehalt für den Firmenwagen umgewandelt wird also gekürzt wurde ist dieser Betrag am Wohnort der MwSt unterwerfen. Wenn der Firmenwagen zusätzlich gewährt wird dann in LUX.
Wenn der Arbeitnehmer etwas zuzahlt um eine größeren Wagen zu bekommen ist dieser Betrag am Wohnort der MwSt zu unterwerfen.
Das geht aus den zwei Fällen aus die in dem EUGH Urteil verhandelt worden sind.