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Forum / Steuern und Finanzen

Finanzamt Luxemburg  

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JuergenHahn
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6 Jahren  ago  

Hallo zusammen. Ich möchte mich kurz vorstellen. Ich heisse Juergen Hahn, wohne in Prüm und bin 62 Jahre alt. Ich bin seit 2014 Rentner. Ich habe letzte Woche ein Schreiben bekommen vom Finanzamt Luxemburg, wo die Daten meiner Frau und mir aufgelistet waren. Ich weiss das ich eine Steuererklärung machen muss. Allerdings steht dort folgender Zusatz in dem Schreiben. " In Zukunft wird die Steuerverwaltung Sie schriftlich auffordern, Ihre Steuererklärung(en) fristgerecht einzureichen. "

Meine Frage.: Bedeutet das, das ich ein Schreiben bekomme? Und kann mir vielleicht jemand sagen, bei dem auch dieser Fall ist, wielange man dann noch Zeit hat diese dan einzureichen? Ich muss das nämlich einem Steuerberater übergeben und da kann das auch mal etwas dauern bis man einen Termin bekommt.

Vielen Dank für eure Hilfe

 


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JuergenHahn
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6 Jahren  ago  

Bin ich der einzige der so einen Brief bekommen hat? Leider erreiche ich am Telefon niemanden sonst würde ich auf dem Finanzamt in Luxemburg nachfragen. Aber ich kann nicht den ganzen Tag am Telefon sitzen. Daher dachte ich, das es hier wohl auch welche gibt die solch ein Schreiben bekommen haben.

 


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info
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6 Jahren  ago  

Frist ist der 31.03. jedes Jahr, dein Steuerberaten kann aber den Antrag unvollständig abgeben und erhält dann eine Fristverlängerung zum nachreichen der fehlenden Unterlagen.


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LuxusFux
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6 Jahren  ago  

habe den Brief auch bekommen, habe die letzten Jahre keine Erklärung gemacht. Ich gehe davon aus, dass wir eine Aufforderung erhalten werden. Von Kollegen weiß ich dass man ruhig noch eine "Mahnung" abwarten kann, bei der oft die Frist 31.12. gesetzt wird. Da dieses Jahr mit einem extrem hohen Anstieg bei der Zahl der Erklärungen fürs Büro Z zu rechnen ist werden die eh etwas brauchen mit der Bearbeitung und Strafzahlungen sollten daher (hoffentlich) die Ausnahme bleiben.


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3714 Messages

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6 Jahren  ago  

Als Grenzgänger mit Individualsteuersatz sollte man es sich jedoch sehr gut überlegen ob man den Termin verstreichen lässt und sollte sich vorher über die Konsequenzen kundig machen.


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SnoopyDog
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6 Jahren  ago  

Hallo,

 

Weiss jemand ob man den Freibetrag laut Artikel 153(5) L.I.R. 600,- auch in der Steuererklärung für 2018 (Formulare wohl noch nicht veröffentlicht) abziehen darf?!

 

L.G.


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terminator1
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6 Jahren  ago  

Hallo,

wenn der Freibetrag in deiner Lohnsteuerkarte vermerkt ist, dann darfst du diesen auch abziehen. Hast du aber einen individuellen Steuersatz, dann ist dieser bereits berücksichtigt und darf nicht noch einmal abgezogen werden.

V.G.