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Forum / Steuern und Finanzen

Finanzamt Deutschland forder Nachweise über Arbeit in Lux  

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14 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich habe gegenwärtig ein eigenartiges Problem mit meinem finanzamt in Deutschland. Man scheint plötzlich zu zweifeln ob ich wirklich in Lux arbeite. Das ging so los, dass sie eine Bestätigung meines Arbeitgebers sehen wollten, dass ich angestellt bin. Das hat dem FA dann plötzlich doch nicht gereicht und jetzt fangen sie an und wollen Spesenabrechnungen sehen, Kilometerstände des Autos (Firmenwagen) bis hin zu erneuten Bestätigungen meines AG in denen detailliert aufgelistet sein soll, was meine Tätigkeit in Lux war für diese zurückliegenden Jahre.

Hat jmd schonmal ähnliches erlebt?


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franz2
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14 Jahren  ago  

Ich kann mir vorstellen, dass sie es in erster Linie auf Dein Firmenauto abgesehen haben. Als in Luxemburg ansässiger weiß ich zwar nicht, wie das Deutsche Finamt Firmenwagen besteuert, hier ist es aber immer wieder ein heißes Thema, wo Arbeitnehmer, die nicht die 1,5% Abgabe pro Monat zahlen, nachweisen müssen, dass sie das Auto regelmäßig für die Arbeit benützen (z.B. durch Fahrtenbücher mit dazugehörigen Spesenabrechnungen von Tankstellen, Hotels, usw) - und NICHT für Privatfahrten. Auch Fahrten ins Büro und zurück sind in Luxemburg Privatfahrten, da der Arbeitsweg separat subventioniert wird. Vielleicht hilft Dir das....


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LuxusFux
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14 Jahren  ago  

ich denke eher das zielt auf die Besteuerung von evtl. in Deutschland geleisteter Arbeitszeit ab.


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14 Jahren  ago  

denke genau an die gleiche Richtung wie LuxusFux und verweise auf einen älteren Beitrag im Forum.

Steuern und Finanzen : Auskunft ans Finanzamt


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14 Jahren  ago  

hm ich bin inzwischen immer noch nicht schlauer und werde einen spezialisten konsultieren. das ganze kommt mir spanisch vor 😀


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14 Jahren  ago  

Hallo anju01,

Zitat von LuxusFux: "ich denke eher das zielt auf die Besteuerung von evtl. in Deutschland geleisteter Arbeitszeit ab."

Ich kann mir auch keinen anderen Hintergund denken, solange Du also tatsächlich ausschliesslich in L tätig warst, ist alles o.k. (MIr stellt ich hier eher die Frage, wer wem in diesem Fall was beweisen muss, aber dazu muss man dann wohl wirklich Spezialisten/innen fragen) Der KM-Stand vom Firmenwagen wird dabei vermutlich nur abgefragt, um damit zu kontrollieren, ob die Fahrleistungen mit dem (in der Regel erforderlichen) täglichen Pendeln vom Wohnort zur Arbeitsstätte in Einklang zu bringen sind. Wenn Du "zuwenig" KM auf dem Tacho des Firmenwagen hast, wird das Finzanzamt vielleicht noch weiter nachbohren.

Gruss

Martin


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14 Jahren  ago  

bitte mal nach dem Begriff unten googeln

finanzamt trier lu03.pdf

Wie gesagt, bis ende März soll es wohl was besseres und fundierteres vom FA geben. Vorher kann man eigentlich nicht wirklich was genaues sagen - die letzte Runde zwischen Luc Frieden und seinem deutschen Kollegen war 12-2010 und das was da vereinbart wurde ist soweit mir bekannt noch nicht veröffentlicht worden.


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14 Jahren  ago  

in .de ist es ja nun so, dass man nicht seine unschuld beweisen muss 🙂 ich habe in der tat keine sinnvolle erklärung für diese fragen, außer, dass das FA (nicht trier!) noch kein erfahrung mit grenzgängern hat und "mal ein fass aufmacht".

FR bin ich beim fachanwalt und lasse alle offenen fragen abklären.

(ps: es sind nicht zu wenige km 😀 ) (ps2: ich kenne die pdfs vom FA trier, thx dennoch)


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14 Jahren  ago  

leider gild die sg "erweterte Auskunftspflicht" ans Finanzamt.

Was die wohl machen wenn man der nicht nachkommt?

Gaaaanz einfach Plan B.

Der Finanzbeamte führt eine sg Steuerschätzung durch, die ist garantiert zu hoch als zu niedrig. Gegen den Steuerbescheid muss man dann vor Gericht klagen. Und spätestens da lässt man freiwillig die Hose runter, oder das Geld ist weg.