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Forum / Steuern und Finanzen

Fahrtkostenpauschale nicht eingerechnet  

Anonymous
Anonyme

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4 Jahren  ago  

Hallihallo,

ich arbeite seit Dezember 2019 in Luxemburg und hatte auch schon zweimal, einmal 2019 und jetzt 2020, die Fiche de retenue d'impôt bei meinem Arbeitgeber eingereicht.

Bei der Gehaltsabrechnung für den Januar 2021 ist mir nun aufgefallen, das die Fahrtkosten mit 214,50 als Abzüge für Lohnsteuer aufgelistet sind. Bei der Durchsicht meiner vorherigen Gehaltsbescheinigungen taucht dieser Betrag nie auf.  Ich kenne mich leider nicht so wirklich mit der Thematik aus, deshalb frage ich mal hier im Forum nach.

Kann es das das mir jetzt rückwirkend für meine Gehälter im Jahr 2020 ein Rückzahlung zusteht? Muss ich diese bei meinem Arbeitgeber gelten machen oder mittels Lohnsteuerausgleich?


Anonymous
Anonyme

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4 Jahren  ago  

Tatsächlich sogar schon dreimal eingereicht 2019, 2020 und jetzt 2021. 


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Sarceni
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4 Jahren  ago  

Im Zuge der von der Bettel-Regierung einführten Steuerreform wurde die Entfernungspauschale bei Grenzgängern in den letzten Jahren nicht extra ausgewiesen, sondern im vorab als Vorauszahlung festgelegten Steuersatz eingerechnet.

Jetzt erscheint die Entfernungspauschale auch bei Grenzgängern wieder auf der Lohnsteuerkarte.

Rückwirkend dürfte aber kein Nachteil entstanden sein, da die pauschalisierten Entfernungskilometer in der Steuereklärung eingegeben und entsprechend für die finale Steuerabrechnung berücksichtigt werden.

Der Arbeitgeber hat mit der Rückzahlung nichts zu tun. Der rechnet nur das ab, was vom Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde. Danach: Steuerklärung machen und auf den Steuerbescheid warten.

 

 

 


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4 Jahren  ago  

Ein Blick auf den angewendeten Steuersatz hätte die Frage auch bentwortet.