Hallihallo,
ich arbeite seit Dezember 2019 in Luxemburg und hatte auch schon zweimal, einmal 2019 und jetzt 2020, die Fiche de retenue d'impôt bei meinem Arbeitgeber eingereicht.
Bei der Gehaltsabrechnung für den Januar 2021 ist mir nun aufgefallen, das die Fahrtkosten mit 214,50 als Abzüge für Lohnsteuer aufgelistet sind. Bei der Durchsicht meiner vorherigen Gehaltsbescheinigungen taucht dieser Betrag nie auf. Ich kenne mich leider nicht so wirklich mit der Thematik aus, deshalb frage ich mal hier im Forum nach.
Kann es das das mir jetzt rückwirkend für meine Gehälter im Jahr 2020 ein Rückzahlung zusteht? Muss ich diese bei meinem Arbeitgeber gelten machen oder mittels Lohnsteuerausgleich?