logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Exakte Berechnung 19 Tage/25% Grenze  

Profilbild von
info
3730 Messages

Offline

2 Jahren  ago  

@Luxi1

In dem Fall würde ich mich an die DVKA wenden und die A1 Bescheinigung beantragen.

"

A1- Bescheinigung

Jeder, der regelmäßig in mehr als einem Land arbeitet, sollte eine A1-Bescheinigung beantragen.  Darüber wird festgelegt, nach welchem Sozialversicherungsgesetz die Person behandelt wird. In der Regel muss der Antrag im Wohnland erfolgen. In Deutschland ist dafür die DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland) zuständig.

Die Bescheinigung dient nicht nur als Nachweis, dass Angestellte sozialversichert sind. Sie ist erforderlich, um zu vermeiden, dass Abgaben doppelt abgeführt werden müssen."


Profilbild von
info
3730 Messages

Offline

2 Jahren  ago  

schauen wir mal was dabei raus kommt

 

Sondierungsgespräch zur Grenzgängerregel noch diese Woche (wort.lu)


Profilbild von
Eddy Thor
211 Messages

Offline

2 Jahren  ago  

Nochmal zur Klarheit: Eddy Thor ist hier der einzige deutschsprachige Admin (übrigens weiblich, mehr Infos gibt´s dazu nicht). Es gibt auch sonst keinen deutschsprachigen Mitarbeiter des Verlages. Dieses Forum wird durch die Mitglieder getragen, ich bin bemüht, SPAM zeitnah zu eliminieren. Merci.


Profilbild von
Vera79
1791 Messages

Offline

2 Jahren  ago  
Posted by: Eddy Thor

Nochmal zur Klarheit: Eddy Thor ist hier der einzige deutschsprachige Admin (übrigens weiblich, mehr Infos gibt´s dazu nicht). Es gibt auch sonst keinen deutschsprachigen Mitarbeiter des Verlages. Dieses Forum wird durch die Mitglieder getragen, ich bin bemüht, SPAM zeitnah zu eliminieren. Merci.

Ich bin skeptisch ob Transe dass dazu bringt mit diesen haltlosen Behauptungen aufzuhören. ABER, die Hoffung stirbt zuletzt.

Dennoch Danke @Eddy Thor


Profilbild von
Tintenfisch
14 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Die Diskussion hier ist zwar schon ein paar Tage alt, aber vielleicht kann mir trotzdem hier noch jemand weiterhelfen: Wie läuft das bei der Elternzeit? 

Fall: Januar 2024 werde ich noch arbeiten, wobei davon noch einige Tage Urlaub genommen werden, also bleiben nur 7 tatsächliche Arbeitstage. Den Rest des Jahres nehme ich in Vollzeit Elternzeit, also kein Tag Arbeit mehr. 

Kann ich diese 7 Tage komplett HO nehmen, oder komme ich damit über die 25% Schwelle? Schliesslich sind es ja 100% der tatsächlichen Arbeitsstunden... oder zählen die Tage Elternzeit irgendwie rein?

Danke im Voraus!