EU will Grenzgänger entlastenEU will Grenzgänger entlasten Die EU-Kommission will Steuernachteile für Berufspendler abschaffen, die in einem EU-Land leben und in einem anderen arbeiten
Prüfung nationaler direkter Steuern für Grenzgänger
Die EU-Kommission kündigte am 02.04.2012 eine eingehende Prüfung der nationalen direkten Steuern für Grenzgänger an. Die Prüfung wird bis Ende des Jahres 2012 andauern und soll klären, ob Beschäftigte, die grenzüberschreitend arbeiten (wie z. B. Saisonarbeiter oder Grenzgänger), steuerlich benachteiligt sind.
Insbesondere prüft die EU-Kommission, ob Bürger, die ihre Einkünfte hauptsächlich in einem anderen Mitgliedstaat erwerben, stärker besteuert werden als Gebietsansässige und ob Steuerfreibeträge in der Praxis auch von Gebietsfremden in Anspruch genommen werden können. Außerdem interessiert die EU-Kommission, ob die Mitgliedstaaten zwischen eigenen Bürgern und denen anderer Mitgliedstaaten, die vorübergehend in ihrem Land arbeiten, z. B. hinsichtlich der Absetzbarkeit von Ausgaben und der angewendeten Steuersätze unterscheiden. Die Prüfung soll neben angestellten und abhängig Beschäftigten auch Selbstständige und Rentenempfänger berücksichtigen.
Sollten Verstöße gegen die Grundfreiheiten der EU vorliegen, werden die betroffenen nationalen Behörden aufgefordert, Änderungen einzuleiten. Bei Unterlassen werden Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedstaaten eingeleitet.
Quelle: Datev eG Informationsbüro Brüssel