Hallo,
ich möchte euch um eure Erfahrungen/Informationen zu folgender Konstellation im Rahmen der Einkommensteuererklärung bitten:
Ehemann arbeitet seit längerer Zeit in Lux und im Juli 2010 wechselt die Ehefrau den Arbeitgeber und nimmt ebenfalls eine Beschäftigung in Luxemburg auf.
Nach Komplettierung des Formulares 100D wird ein steuerpflichtiges Einkommen von 40.000 EUR angegeben. Laut Berechnung entspricht dies einer Steuerbelastung von 2.082 EUR (5,08%). Ist es korrekt, dass die steuerbefreiten Einnahmen aus D (Arbeitslohn + Vermietungseinkünfte) in Höhe von 15.000 EUR hinzuaddiert werden und der Steuersatz der der Summe von 55.000 EUR entspricht (9,17%) auf das steuerpflichtige Einkommen von 40.000 EUR angewandt wird(Progressionsvorbehalt)?
Dies entspräche einer Steuerbelastung von 3.668 EUR und somit einer Steuernachzahlung.
Ist diese Nachzahlung unvermeidbar oder liegt hier ein Fehler meinerseits vor?
Vielen Dank für eure Beiträge.