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Forum / Steuern und Finanzen

EST Erklärung Lux / 90% Regel / Kapitaleinkünfte  

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Schaoten
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3 Jahren  ago  

Hallo,

m.W fallen deutsche Kapitaleinkünfte (u.a. Veräusserungserlöse berechnet nach Lux Steuerrecht = Haltedauer <6 Monate) in die Berechnung der 90% Regel für die Beantragung der Gleichstellung nach §157.

Was wäre die Konsequenz wenn die Kapitaleinkünfte in DE nicht mehr für eine Beantragung der Gleichstellung qualifizieren? Falle ich dann automatisch in Steuerklasse 1  für die Berechnung der ESt und zukünftige Gehaltszahlungen oder bleibe ich in 2, kann aber keine Gleichbehandlung beantragen?

Vielen Dank


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Schaoten
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3 Jahren  ago  

Hat sich erledigt - ich ich beantrage einfach kein Gleichstellungsbehandlung: 

Quelle: https://guichet.public.lu/de/citoyens/impots-taxes/pension-rente/declaration-revenu-non-resident/declaration-impot.html

ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE DER BESTEUERUNG

Ein in Luxemburg steuerpflichtiger Nicht-Gebietsansässiger kann sich für eine steuerliche Gleichstellung mit Gebietsansässigen entscheiden, d. h., er optiert dafür, wie ein in Luxemburg ansässiger Steuerpflichtiger behandelt zu werden.

Infolgedessen kann er auch die gleichen steuerlichen Abzüge oder Gutschriften beanspruchen, die gebietsansässigen Steuerpflichtigen gewährt werden.

Entscheidet sich der nicht gebietsansässige Steuerpflichtige gegen diese Möglichkeit, werden in Luxemburg nur seine luxemburgischen Einkünfte versteuert. In diesem Fall kann er Aufwendungen nur in begrenztem Maße absetzen.

Ein nicht gebietsansässiger Steuerpflichtiger, der steuerlich einem gebietsansässigen Steuerpflichtigen gleichgestellt wird, muss sowohl seine nicht steuerbefreiten als auch seine steuerbefreiten Einkünfte (z. B. Mieteinnahmen aus einem Gebäude in Belgien, Lohn des in Frankreich arbeitenden Ehegatten usw.) in seiner Einkommensteuererklärung angeben.

Diese im Ausland erzielten Einkünfte sind als solche steuerbefreit, werden jedoch bei der Ermittlung des auf die zu versteuernden Einkünfte anwendbaren Steuertarifs berücksichtigt.


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Schaoten
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3 Jahren  ago  

Letzter Nachtrag zur Klarstellung. Da ich aufgrund der erzielten Kapitaleinkünfte in DE keine Gleichbehandlung mit Gebietsansässigen mehr beantragen kann, falle ich somit für 2021 und Folgejahre automatisch von Steuerklasse 2 in Steuerklasse 1. 


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PatriciaSmith
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3 Jahren  ago  

Hallo alle zusammen. Das Thema Kapitalerhalt ist derzeit sehr aktuell.. Damit man kann nichts Falsches machen denke ich. Ich investiere zeit Jahren im Gold und lasse mich immer von https://www.baumfalk-ankauf.de/goldankauf-moenchengladbach/ beraten. Auch wenn ich was verkaufen will ich vertraue sie. Die sind immer ganz nett und geben mir auch hilfreiche Tipps. İch finde an Gold zu investieren es lohnt sich auf jeden Fall. Ich vertraue nicht diesen neuen krypto Währungen. Vielleich ist auch gut aber ich kenne mich nicht damit aus.