Hallo, habe nirgends gefunden, dass das Essensgeld für die Ganztagsgrundschule in der Lux. Steuererklärung nicht abgesetzt werden kann. Können diese also auch als Kinderbetreuungskosten in Lux. geltend gemacht werden? Gruss
Hallo, habe nirgends gefunden, dass das Essensgeld für die Ganztagsgrundschule in der Lux. Steuererklärung nicht abgesetzt werden kann. Können diese also auch als Kinderbetreuungskosten in Lux. geltend gemacht werden? Gruss
Das Essen gehört wohl zu den nicht absetzbaren allgemeinen Kosten des Lebens, nach Artikel 12 LIR sind diese nun mal nicht absetzbar. Ansonsten kann man ja auch mal probieren das Sonntagsessen von den Steuern abzusetzen......
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