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Forum / Steuern und Finanzen

Erziehungszulage und Elterngeld im Elternurlaub (1)?  

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Eulchen
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10 Jahren  ago  

Hallo,

mein Mann arbeitet in Luxemburg, ich bin nicht erwerbstätig, da ich mich um unser Baby kümmere. Aus Luxemburg bekommen wir Kidnergeld und -bonus sowie die Erziehungszulage.

Meine Frage: Wenn mein Mann den Elternurlaub 1 nimmt, dann bekommt er doch Elterngeld. Ersetz dies eine der anderen, oben genannten Leistungen (v.a. Erziehungszulage)? In diesem Zeitraum fällt ja der Lohn weg oder halbiert sich zumindest, je nachdem, welche Variante man nimmt... Daher müsste es das doch zusätzlich geben, oder?

Über eine Auskunft würde ich mich sehr freuen. 😀 Vielen Dank im Voraus! Liebe Grüße Eulchen


Profilbild von
kiwu2009
191 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo,

Erziehungszulage oder Elternurlaub.

Nicht der Lohn halbiert sich, sondern vom Mindestlohn gibt es bei Vollzeit 100 % bei Teilzeit 50 %.

Weiß aber nicht, ob du mit der Erziehungszulage noch den Elternurlaub bekommst oder nicht.

Genaueres aber unter diesem Link: http://www.cnpf.lu/conge-parental


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Eulchen
2 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo,

vielen Dank für den Link. Sieht sehr hilfreich aus, das werde ich jetzt mal durcharbeiten.

Nochmals Danke und noch eine schöne Woche!

Liebe Grüße Eulchen


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Der 1. Elternurlaub kann eh nur sofort im Anschluß an den Mutterschutz genommen werden. Wenn ihr bereits Erziehungszulage bezieht, habt ihr keinen Anspruch mehr auf Elternurlaubsgeld. Entweder das eine oder das andere. Es sein denn, es handelt sich um das dritte Kind. Dann kann man den 1. Elternurlaub nehmen und ab dem 25. Lebensmonat des Kindes die erweiterte Erziehungszulage beantragen. (Die Mitarbeiterin der CNPF sagte aber bereits, dass durch den Regierungswechsel, diese letzt genannte Möglichkeit wohl ziemlich wahrscheinlich abgeschafft werden würde. Diese letzte Möglichkeit ist nur ab dem dritten Kind anwendbar, da hier das Erziehungsgeld auf 4 Jahre erweitert wird. Nicht für das erste und zweite Kind!