Also, Du musst in Deutschland eine EStErkl machen.
(Mal nur so nebenbei - mein Lieblingsreizthema: Grenzgänger müssen rein rechtlich in D IMMER eine ESterkl abgeben, denn sie werden von keiner der "Ausnahmeregeln" abgefangen. Da sich durch die Besteuerung nach dem DBA ein Progressionsvorbehalt ergibt, ist der Grenzgänger verpflichtet, eine StErkl abzugeben. Einige werden dies nun bald noch schmerzlich zu spüren bekommen... Aber ich schweife ab.)
In der deutschen StErkl musst Du dann die Einnahmen aus der PV Anlage angeben (also, die Einnahmen vom Netzbetreiber, gegen die Abschreibung der Anschaffungskosten, Zinsen, Versicherung, etc). Noch wichtiger ist es aber, die Vorsteuer sauber abzurechnen und abzuführen! Dabei ist die Erstattung der MwSt der PV Anlage eine Einnahme im Sinne des Fiskus! Das kann leider schonmal reinhauen...
Das luxemburger Einkommen muss in der deutschen Steuererklärung mit angegeben werden, da hiervon der Progressionsvorbehalt bestimmt wird.
Nochmal zur Klarstellung: Die Einnahmen der PV-Anlage werden in D besteuert, aber unter Einbeziehung des lux. Einkommens zur Bestimmung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt).
Zur künftigen luxemburgischen Steuererklärung: Hier müssen die PV-Einnahmen auch angegeben werden, und werden auch hier zur Berechnung des "virtuellen Steuersatzes" verwendet (= Progressionsvorbehalt).
Klar genug?
Sonst fragen....
Gruß,
CW32