Das Einkommen aus der Solaranlage muss bei der Berechnung der 90% Grenze des Fragestellers mit angegeben werden.
Grundsätzlich siehe http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/impots-taxes/activite-salariee-non-resident/declaration-revenu-non-resident/assimilation-resident/index.html#
Abschnitt Voraussetzungen.
Also, in etwa so:
%Lux am Welteinkommen => Zu versteuerndes Einkommen in Lux / Gesamtes Welteinkommen beider Partner muss über 50% sein.
%Lux am Welteinkommen => Zu versteuerndes Einkommen in Lux / Welteinkommen des "Lux"-Partners (oder das beider Partner) muss mind 90% sein
Erstere Rechnung ist einfach, das lux zu versteuernde Einkommen steht auf der Jahres-Steuerkarte, das gesamte Welteinkommen ist dann nochmals dieser Betrag + den von der D-Steuerkarte der Frau + Gewinn Solaranlage.
Die zweite für die 90% ist schwieriger.
Hier ist zu beachten, dass "Einkünfte" gemeint sind. Das ist bei der Solaranlage der Gewinn, aber bei den nichtselbstständigen Einkünften der Frau in D eben das gesamte Einkommen, weil man leider deutsche Pauschkosten in Lux nicht geltend machen kann...
Zur Aufteilung für die 90% Rechnung, da wird man dann bei der Solaranlage den Gewinn durch 2 teilen. Die eine Häfte gehört dann in die Rechnung für den Fragesteller.
Etwaige Kapitalerträge müssen auch mit rein (mittlerweile).
Das lux Steueramt rechnet das dann nach und schaut ob die Erklärung gemacht werden kann und ob es überhaupt Sinn macht (wenn eine Nachzahlung bei rauskäme dann wird die Bearbeitung abgelehnt, sofern der Fragesteller weniger als 100k EUR zu versteuerndes Einkommen in Lux hat - wovon ich ausgehe denn sonst hätte ihn das Lux Steueramt längst zur Abgabe einer StErkl aufgefordert.)
Ich hoffe das ist nicht zu verwirrend... Ansonsten: Fragen!
Gruß!