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Forum / Steuern und Finanzen

Ertrag aus Photovoltaik in lux. Steuererklärung?  

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Willi73
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12 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

kurz zu meiner Person: verheiratet, Wohnsitz D, ich arbeite in Lux. meine Frau in D.

Jetzt will ich erstmalig in Lux eine Steuererklärung abgeben. Gemeinsame Veranlagung.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich neben den Einkünften meiner Frau aus D auch den Ertrag der Photovoltaikanlage angeben muss (läuft auf uns beide). Das ist zwar nach Abzug von Kreditzinsen, Afa etc. nicht viel. Ich wüsste dennoch gerne, ob ich den angeben muss. Wenn ja wo?

Kann mir diesbezüglich jemand helfen?

Danke

LG

Willi


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Schaoten
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12 Jahren  ago  

Sorry - habe mein Kommentar geändert. Ich weiss es nämlich nicht 100%ig


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info
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12 Jahren  ago  

Ja, die brutto Einnahmen müssen angegeben werden. Jedoch sollte die Anlage besser nur auf den laufen der nicht Grenzgänger ist.


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cw32
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12 Jahren  ago  

Das Einkommen aus der Solaranlage muss bei der Berechnung der 90% Grenze des Fragestellers mit angegeben werden.

Grundsätzlich siehe http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/impots-taxes/activite-salariee-non-resident/declaration-revenu-non-resident/assimilation-resident/index.html# Abschnitt Voraussetzungen.

Also, in etwa so:

%Lux am Welteinkommen => Zu versteuerndes Einkommen in Lux / Gesamtes Welteinkommen beider Partner muss über 50% sein.

%Lux am Welteinkommen => Zu versteuerndes Einkommen in Lux / Welteinkommen des "Lux"-Partners (oder das beider Partner) muss mind 90% sein

Erstere Rechnung ist einfach, das lux zu versteuernde Einkommen steht auf der Jahres-Steuerkarte, das gesamte Welteinkommen ist dann nochmals dieser Betrag + den von der D-Steuerkarte der Frau + Gewinn Solaranlage.

Die zweite für die 90% ist schwieriger.

Hier ist zu beachten, dass "Einkünfte" gemeint sind. Das ist bei der Solaranlage der Gewinn, aber bei den nichtselbstständigen Einkünften der Frau in D eben das gesamte Einkommen, weil man leider deutsche Pauschkosten in Lux nicht geltend machen kann...

Zur Aufteilung für die 90% Rechnung, da wird man dann bei der Solaranlage den Gewinn durch 2 teilen. Die eine Häfte gehört dann in die Rechnung für den Fragesteller.

Etwaige Kapitalerträge müssen auch mit rein (mittlerweile).

Das lux Steueramt rechnet das dann nach und schaut ob die Erklärung gemacht werden kann und ob es überhaupt Sinn macht (wenn eine Nachzahlung bei rauskäme dann wird die Bearbeitung abgelehnt, sofern der Fragesteller weniger als 100k EUR zu versteuerndes Einkommen in Lux hat - wovon ich ausgehe denn sonst hätte ihn das Lux Steueramt längst zur Abgabe einer StErkl aufgefordert.)

Ich hoffe das ist nicht zu verwirrend... Ansonsten: Fragen!

Gruß!


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Willi73
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12 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank für die Antworten.

Genügt es, wenn ich nur den Gewinn der Anlage eintrage(der ist noch negativ)und fertig? Oder muss ich dort die ganze Berechnung eintragen (also Ertrag abzgl. AfA, Zinsen, etc.) Muss ich auch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung beifügen???

Welche Belege will die Steuerbehörde bzgl. der Photovoltaik-Anlage denn haben?

VG


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cw32
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12 Jahren  ago  

Hi,

also, generell musst Du natuerlich Deine Zahlen irgendwie belegen...

Dazu kannst Du entweder die gleichen Berechnungen benutzen, die Du auch in Deutschland nimmst, oder Du kannst den deutschen Steuerbescheid benutzen, falls der schnell genug vorliegt.

Ich lege bei meiner Erklaerung immer auch Kopien der Nachweise bei (Achtung, in Lux bekommt man die eingereichten Unterlagen nicht zurueck). Und dann eben formlose Berechnungen wie Einnahmenueberschussberechnung, etc. Die suchen sich dann raus, was sie brauchen.

Fuer die Solaranlage koennte man zB die Afa Berechnung mit beilegen, die das deutsche FA zurueckschickt. Daraus geht ja dann hervor, welche AK das D-FA anerkannt hat und wieviel man abschreiben kann. Zinsen entsprechen auch belegen. Wie gesagt, der deutsche Steuerbescheid kann hier hilfreich sein...

Aber auch beachten, dass man in Lux seiner StErkl bis 31.03. abgegeben haben muss (wobei +2 Monate normal kein Problem darstellt - man kann in einem Anschreiben ja angeben dass man auf den deutschen Steuerbescheid gewartet hat)

Gruss!


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Willi73
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12 Jahren  ago  

Hallo cw32,

dank Dir für Deine hilfreichen Antworten.

Sagen wir mal bei meine EÜR (Einnahme-Überschuss-Rg) kommen -1000 EUR raus. Trage ich dann lediglich bei meiner Frau und mir jeweils -500 EUR ein und fertig?

Auf den Steuerbescheid kann ich leider nicht warten, da ich die deutsche Erklärung noch garnicht abgegeben habe :confused:

Aber in dem Bescheid von 2011 standen auch diesbezüglich keine Infos. Da stand auch nur Verlust -500 und fertig. Also nix von wegen Afa-Berechnung etc.

Ich füge dann denke ich die Belege wie für die deutsche bei, in der Hoffung, dass das auch in Lux genügt.

VG


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cw32
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12 Jahren  ago  

Willi73: dank Dir für Deine hilfreichen Antworten.
Gern geschehen.

Willi73: Sagen wir mal bei meine EÜR (Einnahme-Überschuss-Rg) kommen -1000 EUR raus. Trage ich dann lediglich bei meiner Frau und mir jeweils -500 EUR ein und fertig?

Ja, das sollte so passen.

Willi73: Auf den Steuerbescheid kann ich leider nicht warten, da ich die deutsche Erklärung noch garnicht abgegeben habe :confused:

Du kannst Dir auch beim Lux FA eine Fristverlängerung holen, kein Problem.

Willi73: Aber in dem Bescheid von 2011 standen auch diesbezüglich keine Infos. Da stand auch nur Verlust -500 und fertig. Also nix von wegen Afa-Berechnung etc.

Hmm, schade, bei mir lag das bei. Aber eine AfA-Berechnung musst da trotzdem irgendwo in der Einname-Überschuss-Rg haben, dann leg' die halt bei... Sollte ja auch genügen.

Gruß!


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arensa
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12 Jahren  ago  

info: Ja, die brutto Einnahmen müssen angegeben werden. Jedoch sollte die Anlage besser nur auf den laufen der nicht Grenzgänger ist.
Hallo info, das Thema Photovoltaikanlage interessiert mich auch. Könntest du evtl. erläutern, warum die PV-Anlage auf den in Deutschland arbeitenden Partner laufen sollte? Vielen Dank schon mal.


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Willi73
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12 Jahren  ago  

dann muss der in lux arbeitende in D keine steuererklärung abgeben. außerdem können dann die verluste der anlage komplett bei dem in D arbeitenden abgezogen werden. man hat dann halt nicht ganz soviel aufwand.

läuft die anlage aber erstmal auf "eheleute" ist es nicht so einfach da wieder raus zu kommen. es müssten alle verträge geändert werden auf die person die in D arbeitet.

es hängt auch nicht an dem, der das "gewerbe" ausübt. das ist irrelevant, da für photovoltaik kein gewerbe benötigt.

die infos habe ich relatv frisch vom finanzamt, weil wir letztes jahr "umstellen" wollten. der aufwand ist mir aber definitiv zu hoch. habe keine lust alle verträge ändern zu lassen.

in dem zusammenhang: muss der ertrag der anlage eigentlich bei "gewerbe" eingetragen werden in lux. erklärung? es ist ja wie gesagt garkeine "gewerbeanmeldung" notwendig? wenn nicht unter "gewerbe" wo denn dann?

grüsse


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info
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12 Jahren  ago  

Hallo arensa, der Antwort von Willi73 kann ich mich nur anschliessen - am bessten von Anfang an das Teil komplett auf den schreiben der in D arbeitet.


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cw32
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12 Jahren  ago  

Ich denke es kommt doch bei Gewerbe rein, denn vom fiskal-Standpunkt aus gesehen ist man ja Unternehmer.

Uebrigens, um auch nochmal hiermit aufzuraeumen:

Willi73: dann muss der in lux arbeitende in D keine steuererklärung abgeben.

Das stimmt so eigentlich nicht. Es ist zwar gaengige Praxis, dass viele in Deutschland lebende Grenzgaenger keine EkStErkl abgeben in D, aber rein rechtlich gesehen ist das nicht durch eine Ausnahme abgedeckt. Dadurch kann das FA in D auch dann spaeter jederzeit bis zu 10 Jahre zurueck gehen, wenn die mal einen Verdacht erwaegen.

Hierueber gab' es schon jede Menge Diskussionen, zum Fuer und Wider, ob das nun richtig sein oder nicht...

Ich bin jedenfalls dem Rat meines Steueberaters seinerzeit gefolgt und habe immer eine EkStErkl abgegeben in D, auch wenn dann eine 0 zurueck kam... Dafuer hab' ich aber jetzt eine gewisse Sicherheit.

Gruss!


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arensa
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12 Jahren  ago  

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Dann werde ich mich bemühen es vernünftig zu regeln.

Grüße


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Hallo,

kann mir jemand sagen, wie es sich mit der PV Anlage verhält, wenn man unverheiratet ist. Also ich Grenzgäänger, wohnhaft in D, gesamtes Einkommen wird in Lux erwirtschaftet (bislang).

Mit der PV Anlage muss ich dann in D eine ESt Erklärung abgeben? Habe ich bislang noch nie... sondern immer nur in Luxemburg. Wo werden dann die Erträge besteuert? Wo kann ich die damit zusammenhängenden Schuldzinsen und Abschreibungen geltend machen? Müssen die PV Erträge dann auch in die Lux Steuererklärung?

Vielen DAnk schon mal


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info
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12 Jahren  ago  

Nur mal so an Rande zum Thema PV ist Gewerbeanmeldungspflichtig oder nicht.

Einfache Regelung vom FA:

Bis 20kwp - nicht anmeldepflichtig - muss aber in die Einkommenststeuer, allerdings ohne G. u. V. Berechnung. Über 20kwp - anmeldepflichtig, mit allem drum rum.

Es geht nur um die aufgebaute Leistung, nicht darum ob man das als privat Person auf dem Dach hat.

Eine Ausnahme zu der oben gemachten Regel - hat man eine Solaranlage und ist NICHT der Eigentümer vom Dach oder der Freifläche ist immer eine Gewerbesituation gegeben - völlig egal ob die Anlage groß oder klein ist.