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SP95 fällt in Luxemburg wieder unter 1,45 €/l
Forum / Steuern und Finanzen

Ermittlung Steuersatz bei gemeinsamer Veranlagung - Fehler in der Logik???  

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Sofia
62 Messages

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7 Jahren  ago  

Heute ist während einer Diskussion eine Frage aufgekommen, auf die ich keine Antwort finde. Der Simulationsrechner auf guichet.lu nimmt den Bruttolohn, rechnet Werbungskosten, Sonderausgaben u.a. ab und ermittelt so die Steuerbasis. Daraus wir die Steuerlast ermittelt. Steuerlast geteilt durch Steuerbasis ergibt den Steuersatz, der auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wird. Soweit so gut einverstanden. Aber worauf wird dieser dann monatlich angewendet? Auf das brutto abzüglich Werbungskosten und Fahrtkosten? Dann wäre die monatliche Steuerlast ja viel zu hoch. Das kann doch nur funktionieren, wenn sämtliche Sonderausgaben auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden? Ist das so? Bsp. mit fiktiven Zahlen (zur Vereinfachung nur Einkommen aus Luxemburg): Brutto 50.000 p.a., Werbungskosten 2.000 p.a, Sonderausgaben 10.000 p.a., Steuerbasis somit 38.000, Steuer 3.800 p.a., Steuersatz somit 10%; Monatliche Anwendung: 10% auf ((50.000-2.000)/12= ) 4.000 pro Monat ergibt mit eingetragenem Steuersatz 10% Steuern von 400 p.M., d.h. (12*400=) 4.800 p.a. ??? Wie soll das funktionieren? Ich kann mir nicht vorstellen, dass sämtliche Sonderausgaben auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Weiß jemand Rat? Über die spätere Steuerklärung wird alles wieder egalisiert, aber die Reform soll doch genau diese Effekte abmildern und nicht verstärken (hohe Rück- bzw. Nachzahlungen im Rahmen der Steuerklärung).


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Sofia
62 Messages

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7 Jahren  ago  

P.S. Um das Rechenbeispiel möglichst einfach zu halten, habe ich die Sozialabgaben außen vor gelassen. Diese können den Effekt nicht erklären, denn sie werden ja monatlich und jährlich berücksichtigt.


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Michael125
209 Messages

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7 Jahren  ago  

Hallo

Paar offene Fragen zum Rechner

Bei Einkommen Home ich mein Gesamtbrutto von z.B 2016 o rechne 2017 hoch, aber wo trage ich die 2574€ Fahrteugpauschale in den Rechner ein?

- Abschlag für außergewöhnliche Belastungen (Art. 127bis L.I.R) —> bei der Verwaltung sagte man mir 2250€ inländisch bei mir eintragen, 2250€ bei Ehegatte Steuerbefreit eintragen. Ist das richtig?

Wo oder wie muss ich den die Kopie Ausweis meiner Frau einpflegen die in dem Schreiben gefordert wird ...

Änder die es ab wenn was falsch ist?

Danke


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ghazal
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7 Jahren  ago  

@Michael. ist im Hilfedokument erklärt, siehe Grafik.

@Sofia. Sonderzahlungen werden ja auch mit globalem Steuersatz versteuert, 13. Monatsgehalt, Bonus, etc...am Ende vom Jahr Steuererklärung machen und wenn dann alle Sonderausgaben wie in der Projektion waren, dann sollte das schon passen.


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LucasTar
0 Messages

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7 Jahren  ago  

Hallo,

ich denke es wäre hilfreich wenn jemand einfach mal diese Einträge (ist die Simulation bei Guichet) erläutern könnte, da hier Unklarheit darüber herrscht, was hier jeweils einzutragen ist. Danach kann jeder im Prinzip seine Daten eintragen

In 1. un 2. jeweils die Bruttoeinkommen / Rente

1. Einkünfte aus einer nichtselbständiger Arbeit (laut Grafik = Revenue net, ist dies korrekt?!)

2. Einkünfte aus Pensionen oder Renten 3. Einkünfte aus Kapitalvermögen 4. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 5. Sozialversicherungsbeiträge (siehe Grafik, Eintrag von Bescheinigung 2016) 6. Sonderausgaben (was kann man hier abziehen?)

7. Abschlag für außergewöhnliche Belastungen (Art. 127bis L.I.R) (kann man hier laut Michael125 die 2250,- eintragen?!)

8. Außerberuflicher Freibetrag (Art. 129b L.I.R) (?) 9. Abschlag für nachhaltige Mobilität (Art. 129d L.I.R.) (?) 10. Freibetrag laut Artikel 153(5) L.I.R. (?)

Danke im Voraus


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LucasTar
0 Messages

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7 Jahren  ago  

Nachtrag

muß man hier einen Haken setzen bei der Berechnung ?!

Der Steuerpflichtige und/oder der Ehegatte hat Einkünfte aus einer nichtselbständigen Arbeit, für die das Besteuerungsrecht gemäß eines Doppelbesteuerungsabkommens einem anderen Staat als Luxemburg zusteht.


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Dariolebopay
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7 Jahren  ago  

HELPLINE WURDE VOM STEUERAMT ERÖFFNET 00352 40 80 07 171

siehe --> http://www.impotsdirects.public.lu/content/dam/acd/fr/archive/documentsdivers/presentation_conf_presseACD_3102017.pdf