Hallo zusammmen!
Ich habe eine recht einfache Frage - wäre um kurze Rückmeldung dankbar (auch wenn das Thema hier bereits öfter besprochen) wurde:
Bin Arbeitnehmer in Luxemburg und habe 2014 nur dort Einkünfte erzielt - keine Tage im Ausland verbracht - Steuererklärung vom Steuerberater machen lassen - alles erledigt.
Gestern bekam ich Post vom Deutschen Finanzamt mit einer Erinnerung zur Abgabe meiner Steuererklärung für 2014:
1.) Bin ich verpflichtet trotz ausschließlicher Einnahmen in Luxemburg eine Steuererklärung in Deutschland abzugeben?
2.) Wenn ja, welche Formulare muss ich ausfüllen bzw. da der Lohn in Deutschland ja 0 EURO beträgt, dürfte die Steuererklärung für D bis auf Anschrift und Name leer bleiben?
Besten Dank für Eure Hilfe!