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Forum / Steuern und Finanzen

Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung  

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OvitykRic
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9 Jahren  ago  

Hallo zusammmen!

Ich habe eine recht einfache Frage - wäre um kurze Rückmeldung dankbar (auch wenn das Thema hier bereits öfter besprochen) wurde:

Bin Arbeitnehmer in Luxemburg und habe 2014 nur dort Einkünfte erzielt - keine Tage im Ausland verbracht - Steuererklärung vom Steuerberater machen lassen - alles erledigt.

Gestern bekam ich Post vom Deutschen Finanzamt mit einer Erinnerung zur Abgabe meiner Steuererklärung für 2014:

1.) Bin ich verpflichtet trotz ausschließlicher Einnahmen in Luxemburg eine Steuererklärung in Deutschland abzugeben?

2.) Wenn ja, welche Formulare muss ich ausfüllen bzw. da der Lohn in Deutschland ja 0 EURO beträgt, dürfte die Steuererklärung für D bis auf Anschrift und Name leer bleiben?

Besten Dank für Eure Hilfe!


Anonymous
Anonyme

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9 Jahren  ago  

Ich hatte vor vielen Jahren genau dasselbe Problem und bin damit zum Finanzamt gegangen. Die Sachbearbeiterin dort gab mir den Tipp, meine perönlichen Daten in das dafür vorgesehene Feld einzutragen und dazu folgendes zu vermerken: "Keine Einkünfte auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland". Ansonsten blieb das Formular leer. Das habe ich gemacht und seitdem nie wieder etwas vom deutschen Finanzamt gehört.


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Vera79
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9 Jahren  ago  

Yep, kann ich genau so auch bestätigen, das funktioniert.


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OvitykRic
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9 Jahren  ago  

Besten Dank für Eure Rückmeldung und Hilfe!


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info
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9 Jahren  ago  

Die Steuererklärung muss gemacht werden das ist leider gesetzlich festgelegt und es muss die Anlage N-AUS ausgefüllt werden. Die Anlage ist noch relativ neu und das was früher mal ging ist heute nicht mehr gültig.


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Juergen1964
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9 Jahren  ago  

Einfach Steuernummer löschen, da keine Einkünfte in DE. Passiert in St .W..... 4 Wochen später Null Einkünfte.


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Luxi1
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9 Jahren  ago  

"...da der Lohn in Deutschland ja 0 EURO beträgt..."

Nur der Vollständigkeit halber der Hinweis, dass alles außer Lohn (Zinsen, Mieteinnahmen, WP-Gewinne, Fotovoltaik-Einkünfte und was es sonst noch so gibt...) in D versteuert werden muss und da haben die wenigsten trotz aktuell niedrigen Zinsniveaus 0 Euro. Und auch der Hinweis auf den Proggressionsvorbehalt.

Schönes Wochenende!