Habe noch weitere Erkundigungen, auch bei der CNAP eingezogen.
Die EU-Broschüre der deutschen Rentenversicherung schreibt: "Haben Sie in einem Mitgliedstaat nur kurze Zeit gearbeitet und für weniger als ein Jahr Versicherungszeiten zurückgelegt, übernimmt der andere Mitgliedstaat diese Zeiten. Bei dessen Rentenberechnung entfällt dann die Berechnung der Teilrente. Das vermeidet sehr kleine Renten und vermindert den Verwaltungsaufwand."
Wenn man also in Deutschland nur 11 Monate in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt hatte und parallel dazu gleichzeitig während dieser 11 Monate auch freiwillig in die luxemburger Rentenversicherung eingezahlt hatte, würden diese dann zwar die Wartezeit in Luxemburg auf vorzeitige Rente nicht verkürzen, aber die luxemburger Rente minimal erhöhen, auch wenn die Einzahlungen zeitlich parallel lagen.
Klar ist, wer 12 Monate oder mehr in Deutschland Beiträge geleistet hat, hat einen deutschen Rentenanspruch (sofern er bei 12 Monaten auch noch min. 4 Jahre z.B. in Lux. eingezahlt hat)
Prozedere ist auch klar: Bei Rentenbeantragung weist man die CNAP auf diese wenigen Monate in Deutschland hin. Eventuell machen sie auch automatisch einen Abgleich. Diese tauscht sich dann mit der deutschen Rentenversicherung aus und diese "années poussières" werden dann hinzugerechnet.
Ich hoffe die Parallelität der Einzahlungen in Deutschland und Lux. macht wirklich kein Problem, sozusagen dass im worst case die freiwilligen Beiträge in Lux. "verfallen"!?