Posted by: Lisale3001
Hallo,
Grenzgänger erhalten von Luxemburg die Energiepauschale in Form eines Crédit d'impôt énergie (CIE) über die Lohnabrechnung von 07/2022 bis 03/2023.
Maximlabetrag = 84,00 Euro pro Monat - gestaffelt nach Einkommen.
Für Deutschland gilt:
Grenzgänger:innen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit beziehen, haben Anspruch auf die Energiepreispauschale (EEP), da sie anspruchsberechtigt im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind. Die EPP wird jedoch nicht über den ausländischen Arbeitgeber ausgezahlt, weil der ausländische Arbeitgeber kein Arbeitgeber im Sinne von des EStG darstellt. Die Grenzgänger erhalten die EPP deshalb im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung.
Liebe Grüße