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Forum / Steuern und Finanzen

Energiepauschale  

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uniofficer
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2 Jahren  ago  

Hello,

im September soll ja in Dtl die Energiepauschale mit dem Gehalt ausgezahlt werden, weiss jemand ob es da auch für Grenzgänger eine Möglichkeit gibt, diese ebenfalls zu erhalten, man zahlt die Energie ja auch zuhause 🙂 (ist vielleicht aber auch naiv gedacht :-))

Danke und LG


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info
3731 Messages

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2 Jahren  ago  

Sofern in Deutschland aus folgenden Quellen Einkommen erzielt wird gibt es auch für Grenzgänger die Energiekostenpauschale:

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Gewerbebetrieb
  • Selbstständige Arbeit
  • Lohnarbeit

(über 19 Tage nach DBA ist übrigens der letzte o.g Punkt erfüllt)


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Lisale3001
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2 Jahren  ago  

Hallo,

Grenzgänger erhalten den Energiepauschale in Form eines Crédit d'impôt énergie (CIE) über die Lohnabrechnung von 07/2022 bis 03/2023.

Maximlabetrag = 84,00 Euro pro Monat  - gestaffelt nach Einkommen.

Liebe Grüße 


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Lisale3001
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2 Jahren  ago  
Posted by: Lisale3001

Hallo,

Grenzgänger erhalten von Luxemburg die Energiepauschale in Form eines Crédit d'impôt énergie (CIE) über die Lohnabrechnung von 07/2022 bis 03/2023.

Maximlabetrag = 84,00 Euro pro Monat  - gestaffelt nach Einkommen.

Für Deutschland gilt:

 

Grenzgänger:innen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit beziehen, haben Anspruch auf die Energiepreispauschale (EEP), da sie anspruchsberechtigt im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind. Die EPP wird jedoch nicht über den ausländischen Arbeitgeber ausgezahlt, weil der ausländische Arbeitgeber kein Arbeitgeber im Sinne von des EStG darstellt. Die Grenzgänger erhalten die EPP deshalb im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung.

Liebe Grüße 

 


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andrea kalweit
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2 Jahren  ago  

ok, und wie soll das funktionieren, wird sie dann nachträglich über die EKStErklärung verrechnet ?Oder muss man jetzt einen Antrag irgendwo stellen ? Lieben Dank vorab 🙂


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2 Jahren  ago  

Wenn du in Deutschland Steuern zahlen musst läuft es über den LoJa, wenn nichts zu versteuern ist gibt's nach meinem Stand leider nichts.


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Fredde
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2 Jahren  ago  

Man muss keine Steuern zahlen um die Pauschale zu bekommen. Solange man in DE wohnt und unbeschränkt steuerpflichtig ist muss man eh eine Lohnsteuererklärung machen auch wenn da vielleicht Null rauskommt. Wurde hier schon zu genüge diskutiert!

In diesem Fall kommt dann eben 300 Euro plus raus.


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Grenzgaenger2014
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2 Jahren  ago  

Nö. Nichts zu versteuern = Keine Lohnsteuererklärung in D. Nie gemacht und wird auch so bleiben wenn nicht verpflichtend (Wie zB durch Einkünfte aus Mieteinnahmen o.ä.).


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info
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2 Jahren  ago  

@Fredde hat schon recht, ich hab das eher schlampig erklärt. Jeder kann den Bonus über den LoJa bekommen, wenn man keinen LoJa macht bekommt man halt nichts. Für alle die nicht eh eine Erklärung in Deutschland abgeben bedeutet es freiwillig einen LoJa zu machen, die Anlage N-AUS zu befüllen und den Energiebonus zu beantragen. Man bekommt den Bonus dann auf das angegebene Konto im LoJa überwiesen.

Was mir noch nicht klar ist wie es nach dem LoJa weiter geht, muss man sich danach evtl erneut von der Abgabe des LoJa befreien lassen oder nicht.


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Heike Wallerang
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2 Jahren  ago  

Hallo, weiß jemand wie das mit der energiepauschale für Rentner gehandhabt wird? Meine Mutter hat im August die 84 Euro überwiesen bekommen und seitdem nicht mehr bekommen.

Sie hat eine kleine Rente somit müsste sie es ja bekommen.


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abc123
537 Messages

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2 Jahren  ago  

wird monatlich mit der Rente ausgezahlt

 


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Stezi123
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2 Jahren  ago  

Vielen Dank für die Erklärungen. Ich habe die Anlage N-AUS gerade vor mir. An welcher Stelle wäre die EPP einzutragen? Ich kann keinen direkten Verweis darauf finden.


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2 Jahren  ago  

Nirgendwo in der Anlage N-Aus.

evtl da nachlesen

Energiepauschale über die Steuererklärung erhalten (Info) (stuttgarter-zeitung.de)


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Ing .
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1 Jahr  ago  

Laut dem Finanzamt Trier hängt die Auszahlung der Energiepauschale an der Software, die dem Finanzamt noch nicht vorliegt. Diese befindet sich noch in der Entwicklung (kommt aus Bayern), darum kann die Auszahlung der Energiepauschale noch dauern für die Grenzgänger in Deutschland, obwohl man die Steuererklärung für 2022 bereits eingereicht hat. Das Finanzamt bittet um geduld.