Hallo,
weis jemand hier im Forum ob es erlaubt ist während des Mutterschafts-Urlaubs vor und nach der Schwangerschaft ( danach halbtags tätig ) in Deutschland oder Luxemburg Einkünfte zu haben.
Im konkreten Fall geht es um die Eröffnung / Gründung einer Heilpraktiker Praxis im Mutterschaftsurlaub.
Vielen Dank für Eure Antworten.
:bigsmile: