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SP95 fällt in Luxemburg wieder unter 1,45 €/l
Forum / Steuern und Finanzen

Einstufung Steuerklasse  

Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Hallo,

mein Mann ist in Lux selbstständig, um dies sein zu können hat er seinen Wohnsitz nach Lux verlegt.

Wir haben jetzt unseren ersten Einkommenssteuerbescheid bekommen, auf diesem ist er Steuerklasse 1, also quasi unverheiratet und ohne Kinder. Wir sind aber verheiratet ( auch wenn ich keinen Wohnsitz in Lux habe) und haben 3 Kinder.

Gelten bei Selbstständigen andere Steuerklassen als bei Angestellten? Welche Fristen haben wir um Einspruch zu erheben und reicht dazu wie in D ein formloses Schreiben?

Wenn sich jemand da ein bisschen auskennt wären wir für jeden Rat dankbar.

Liebe Grüße


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civilengineer
16 Messages

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16 Jahren  ago  

"... mein Mann ist in Lux selbstständig, um dies sein zu können hat er seinen Wohnsitz nach Lux verlegt. ..."

Hallo,

das ist aber doch kein MUSS, daß er bzw. ihr auch dort wohnt ... oder ?


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Leo2: Hallo,

mein Mann ist in Lux selbstständig, um dies sein zu können hat er seinen Wohnsitz nach Lux verlegt.

Wir haben jetzt unseren ersten Einkommenssteuerbescheid bekommen, auf diesem ist er Steuerklasse 1, also quasi unverheiratet und ohne Kinder. Wir sind aber verheiratet ( auch wenn ich keinen Wohnsitz in Lux habe) und haben 3 Kinder.

Gelten bei Selbstständigen andere Steuerklassen als bei Angestellten? Welche Fristen haben wir um Einspruch zu erheben und reicht dazu wie in D ein formloses Schreiben?

Wenn sich jemand da ein bisschen auskennt wären wir für jeden Rat dankbar.

Liebe Grüße

Laut dem neuen Kinderzuschuss, ist dies "RICHTIG" !! Ihr werdet im Monat März 2009 die neue Steuererklärung bekommen!!! 😥


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vlp
37 Messages

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16 Jahren  ago  

um die Steuerklasse 2 zu erhalten (zu behalten) müssen sie beide den gleichen Wohnsitz haben sonst werden sie steuerlich als 'ledig' eingestuft. vlp / assura


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DickStone
76 Messages

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16 Jahren  ago  

Steuerklasse 2 ist, wer gemeinsam veranlagt wird. Lt. Art. 3 d) LIR geht die gemeinsame Veranlagung (seit 2000) auch auf Antrag beider Ehegatten, wenn einer in Luxemburg ansaessig ist und 90% seiner beruflichen Einkuenfte dort verdient. Der Antrag wird meines Wissens mit der Steuererklaerung gestellt, so dass bis dahin wohl tatsaechlich Klasse 1 gilt.


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oernie
1261 Messages

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16 Jahren  ago  

Leo2: Hallo,

mein Mann ist in Lux selbstständig, um dies sein zu können hat er seinen Wohnsitz nach Lux verlegt.

wieso muss man denn um in Luxemburg selbständig zu sein seinen Wohnsitz dort haben? Ist das vom jeweiligen Beruf abhängig?