sorry - dann hab ich mich vielleicht falsch ausgedrückt. Normalerweise! bekommt man, wenn man nicht ein gesamtes Kalenderjahr in Luxemburg gearbeitet hat, statt des Kinderbonus die "alte" Steuererleichterung. Scheint dann wohl bei Dir lisa23 ein Sonderfall zu sein. Oben hört es sich in Deinem Text so an, dass man generell NULL bekommt, wenn man nicht das volle Kalenderjahr in Lux arbeitet. Das stimmt halt nicht. Aber das haben wir ja jetzt geklärt đ
alles klar, pendler111, es ist halt eben so in meinem Fall. Ich kann damit leben. hätte auch lieber den Bonus 2008 anteilig für 11 Monate bekommen, aber was nicht ist, ist nicht. Und ehrlich geagt, ist es mir egal, ob ich den deutschen Kinderbonus auf das Luxemburger Kindergeld angerechnet bekomme. Ich habe das Geld ja, ob aus Deutschland oder LU. LG
lisa23: Ich werde oft um meine Anstellung in Luxemburg beneidet, aber kaum einer möchte mit mir tauschen, wenn ich jedes Wochende arbeite und das auf Wechselschicht.Stimmt, in Deutschland ist es viel besser: Dort muss kein Mensch am Wochenende und in Wechselschicht arbeiten...
Mir geht einfach diese Gier auf den Sack, die viele Grenzgaenger an den Tag legen. Die sollen sich doch lieber darueber freuen, dass sie jeden Monat weniger Lohnsteuer zahlen und gut ist. Aber nein, da wird jedem Euro hinterhergerannt, den man irgendwo noch mitnehmen kann. Und dann am besten noch aus Deutschland, denn da bezahlt man ja sowieso viel zu viele Steuern. Und dass ein in Luxemburg angestellter Grenzgaenger auf 100 EUR angewiesen ist, wage ich mal zu bezweifeln.
Hallo alle zusammen,
was sind das denn hier im Forum für komische Gespräche. Hier geht es doch nicht um Gier, die manche Grenzgänger an den Tag legen. Hier geht es darum, das man die Gelder beantragen kann, die einem zustehen. Wenn der Saat Luxembourg den Ausgleich des deutschen Kindergeldes anbietet, so kann man das beantragen und es steht einem auch zu. Man macht eine lux.Einkommensteuererklärung weil man die Chance hat, Geld zurückzubekommen, das man bezahlt hat. Familienlesitungen erhält man, weil man halt Familie hat und die mehr kostet, als ein Singlehaushalt. Alo warum Geld verschenken. Um das nochmal im Klartext zu sagen. Das hat nichts mit Gier zu tun!!!!! đ
@EddieIrvine79woher nimmst du dir das Recht heraus mich so anzugreifen, mich als gierig zu bezeichnen? Woher nimmst du dir das Recht heraus mir zu unterstellen, ich würde jedem Euro hinterher jagen, den man irgendo wo bekommen kann. Woher weißt du, ob ich auf 100 Euro angewiesen bin? Kennen wir uns? Ich glaube dein Problem liegt ganz woanders! Ich habe in meinem Leben oft erlebt, dass man anderen das zutraut, was man selbst denkt und wie man handelt. Ein guter Mensch sieht in anderen viel Gutes und ein neidischer und missgünstiger Mensch sieht viel Neid und Missgunst in seinem Umfeld! Mir ist diese Diskussion durch deine Bemerkungen viel zu persönlich und zu primitiv ("geht mir auf den Sack" ist nicht mein Niveau). Ich werde mich deshalb nicht mehr zu Wort melden und wenn du weiterhin deinen anscheinend durch irgendwas aufgestauten Frust los werden willst, nur zu, ich kann damit leben, ich war schon öfters Blitzableiter. @Mustang1 Danke für deine objektive und neutrale und auch intelligente Meinung.
lisa23: @EddieIrvine79woher nimmst du dir das Recht heraus mich so anzugreifenWo habe ich dich angegriffen? Ich habe mich nur ueber den allgemeinen Grenzgaenger an sich beschwert. Und ich muss dir leider widersprechen, bei mir ist es kein Neid oder Missgunst. Ich komme sehr gut mit meinem Verdienst hin und goenne jedem seine Kohle.
Ich bekomme nur immer Zustaende, wenn ich diese "Alles mitnehmen, was geht"-Mentalitaet rauslese. Ich persoenlich finde das widerlich. Klar, bei einem Arbeitnehmer, der sich am Mindestlohn bewegt ist es fuer mich auch nachvollziehbarer als bei jemandem mit 6-stelligem Jahreseinkommen.
Ich gebe zu, dass ich etwas ueber das Thema hinausgeschossen bin, das hat vielleicht nicht alles hierher gepasst.
Hallo Miteinander,
vielleicht weiß hier Einer etwas zu folgendem Fall: Ich: Berufstätig in Lux Lebensgefährtin: in Deutschland ( Was wir sicher wissen ist, daß seit Januar 2009 auch nicht Verheiratete den Kinderbonu/-boni und die Differenz des Kindergeldes in Lux erhalten, welche auch keinen Wohnsitz in Lux sondern in D haben) Folgende Unklarheiten stellen sich für uns dar beim Ausfüllen der Formulare: Das Formular " Demande d´allocations familiales et de naissance " hat auf Seite 2 die Aufforderung "Certificat du bureau de la population de residence actuelle", nur besteht dort leider nicht die Auswahl der Variante " Wohnsitz in Deutschland" anzugeben... ( ich schätze die haben die Formulare noch nicht angepasst)
Ebenso beim Kindergeldantrag, beantragt man das einfach mit den Angaben so wie Sie da stehen , denn es wird meines Erachtens nicht danach gefragt ob man in Deutschland auch schon einen Antrag gestellt hat. Es wird lediglich gefragt ob bisher für eines der Kinder schon Familienzulagen gezahlt wurden. Sprich, ist damit schon die Beantragung des Kindergeldes in Deutschland gemeint auch wenn man es noch nicht erhalten hat?
... ist ja Alles eine Philosophie für sich...
Vielleicht weiß ja Jemand hier was Genaues...für einen Tip wäre ich sehr dankbar, kann aber gerne auf solch unqualifizierte Meinungsäußerungen wie die des legendären EddiIrvine79 verzichten, die rauben hier nur Zeit beim Suchen nach wichtigen und gefragten Kommentaren
In diesem Sinne, schönen Feierabend noch allerseits
:bigsmile: