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Forum / Steuern und Finanzen

Einkommensteuererklärung D/L  

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luxfutz
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16 Jahren  ago  

Hallo,

kann mir jemand den neuesten Stand der Dinge sagen? Ich (Steuerklasse 1) arbeite in LUX, meine Frau (Steuerklasse 4) in D. Ich mache meine Lohnsteuererklärung in LUX, meine Frau in D. Muss ich auch noch eine Einkommensteuererklärung in D machen? Wenn ja, hat jemand eine gute Adresse, an die ich mich wenden kann, der sich mit beiden Steuergesetzten (L+D) auskennt?

Danke für die Hilfe

luxfutz


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Travelman
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16 Jahren  ago  

Bei der Einkommenssteuererklärung muß bei Verheirateten doch auch automatisch der Partner abgegeben werden. (Zusammen- bzw. Getrenntveranlagung). Für die Berechnung der Steuern in D wird daher das lux. Einkommen für die Progression erhangezogen. Gleiches wenn Du in Lux. eine Einkommenssteuererklärung abgibst. Ein Spezialist für Steuerrecht in D+L ist Stephan Wonnebauer in Trier, der auch oft bei Informationsveranstaltungen für Grenzgänger anwesend ist.


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SteuerPerle
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16 Jahren  ago  

Wie machten denn die Ehefrau in D die Einkommensteuererklärung (Getrennt oder Zusammenveranlagung)? www.SteuerPerle.de


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luxfutz
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16 Jahren  ago  

hallo,

2006 (geheiratet im August) hat sie ihre Erklärung noch getrennt gemacht, muss ich diesen dann noch nachreichen?

Für 2007 hat sie noch keine gemacht. D.h. bei 2007 muss sie nur mein LUX-Gehalt mit angeben? Müssen wird die Jahreslohnsteuerbescheinigung aus LUX mitsenden? Kann man Schuldzinsen (Hausbau) auch in D mit absetzen?

Vielen Dank für weitere Informationen.

Gruss

luxfutz


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Travelman
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16 Jahren  ago  

Es gibt keine allgemeine pauschale Aussage darüber, ob in D eine Getrennt- oder Zusammenveranlagung günstiger oder schlechter ist. Hängt ganz vom Einzelfall ab. In die Steuererklärung in D trägt man in Anlage N das Bruttogehalt von L gekürzt um die in D möglichen Werbungskosten (Fahrtkosten, etc.). Die Jahreslohnsteuerbescheinugung sollte man mit der Steuererklärung D abgeben, Die Kalkulation des L-Gehaltes abzgl. der Werbungskosten weist man am besten auf einem separaten Blatt detailliert aus. Ja für 2007 muß sie dein Lux. Gehalt mit angeben für die Berechnung Ihrer Steuern (Progression). Schuldzinsen sowie auch alle anderen Kredite (z.b. Auto u.ä.) kann man neuerdings auch als D-Grenzgänger in der Lux. Einkommenssteuererklärung mitangeben. Wie das in D ist kann ich leider nicht sagen


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SteuerPerle
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16 Jahren  ago  

so pauschal kann man das nicht sagen! man muß durchrechnen, ob getrennte oder zusammenveranlagung günstiger ist, bei einer getrennten Veranlagung geben beide ehepartner getrennt voneinander nur für die eigenen einkünfte eine steuererklärung in d ab.

schuldzinsen können in d nicht angesetzt werden.

www.steuerperle.de


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Gregorymix
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16 Jahren  ago  

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