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Forum / Steuern und Finanzen

Einkommensteuererklärung 2010: ist der Minijob der Ehefrau (Studentin) mitanzugeben?  

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commi
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15 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich hoffe Ihr koennt mir zur Einkommensteuererklaerung 2010 weiterhelfen - ist meine erste als Ehemann 🙂 (seit Anfang 2009)

* Muss ich das Einkommen meiner Frau mit Ihrem Minijob als Studentin mit angeben? * Kann ich die doppelten Freibetraege eintragen, auch wenn meine Frau kein "relevantes" Einkommen hat? * Gibt es in Luxembourg auch Zinsertrag-Freibetraege, die ich nicht angeben muss? Bzw. muss ich auch 9,73EUR als Zinsertrag angeben?

Dank und Gruss,


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commi
17 Messages

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15 Jahren  ago  

Nachtrag 🙂

Bin nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe, aber kann ich definitiv "Schuldzinsen" nur bei "gemeinsamer Veranlagung" eintragen? Oder ist das davon abhaengig, ob der z. B. Kredit auf beide oder eine Partner laeuft?

Kann ich jederzeit von z. B. der "gemeinsamen Veranlagung" zur "getrennten" Wechseln?

Dank und Gruss


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dirkangela
954 Messages

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15 Jahren  ago  

Es gibt in L nur eine gemeinsame Veranlagung, keine Wahlmöglichkeit. Minijob: Streng genommen mußt du es angeben, aber da in D keine Steuerpflicht besteht, könnte man es auch "verheimlichen", findet die L-Steuer so nicht raus.

Die Freibeträge gelten PRO Haushaltmitglied (Frau, Kinder,Stiefkinder,...)

Zinserträge in D muss man in L nicht angeben und in L gibt es die Quellensteuer, bzw. Freibeträge (2x 1500,- EUR bei Ehegatten meinem wissen nach)