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Forum / Steuern und Finanzen

Einkommensteuererklärung und Zahlungn aus der Mutualite  

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DerSolide
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2 Monaten  ago  

Hallo,

ich bin seit 15 Jahren Teilhaber (>25%) einer Firma in Luxemburg und werde dadurch seither als Selbstständiger behandelt.

Um in einem extremen Krankheitsfall bis zur Zahlung eines Krankengeldes seitens der CNS finanziell nicht im Regen zu stehen, habe ich eine freiwillige Zusatzversicherung (Mutualite) für diesen Fall abgeschlossen.

Jetzt (genauer 2023) hatte ich nun das Pech, auf Grund einer "Altherrenkrankenheit" 4 Tage in einer Klinik zu verbringen, selbstverständlich mit fristgerechter Krankmeldung und allem was so dazu gehört.

Die Erstattung seitens der Mutualite für diese 4 Tage erfolgte problemlos, allerdings habe ich jetzt zu meiner Einkommensteuererklärung eine Frage, die Ihr mir vielleicht beantworten könnt:

Für diese 4 Tage habe ich einerseits von der Firma ja mein normales Gehalt (exklusive Lohnsteuer) bezogen, andererseits wurden mir aber gleichzeiteig ja die 4 Tage seitens der Mutualite erstattet.

Nun ist die Mutualite ja eine freiwillige Risikoversicherung, deren Prämien steuerlich nicht abgesetzt werden können. Die 4 ausbezahlten Tage seitens der Mutualite stellen daher in meinen Augen eine Versicherungsleistung und kein Einkommen dar.

Insofern ich hier keinen Denkfehler mache,  muss ich diesen Betrag somit in der Einkommensteuererklärung ja auch nicht berücksichtigen.

Hatte jemand schon einmal so einen Fall und liege ich mit meiner Auslegung richtig?

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße, Christian


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Vera79
1736 Messages

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2 Monaten  ago  

Meines Wissens handelt es sich rechtlich um eine Lohnfortzahlung und keine Versicherungsleistung. Aber ich würde mal bei der MDE anrufen oder das Kontakformular nutzen:

https://mde.public.lu/fr/support/contact.html

 


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DerSolide
23 Messages

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2 Monaten  ago  

Hallo Vera79,

vielen Dank für die Information und den Link. Dann werde ih da einmal mein Glück versuchen.

Schöne Grüße,Christian


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info
3661 Messages

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2 Monaten  ago  

Steuerrechtlich ist es nicht relevant.