Hallo,
ich habe in 2009 10 Monate in DE und 2 Monate in LUX gearbeitet. Nun habe ich in DE die Steuererklärung abgegeben und die haben die 2 Monate die ich in LUX gearbeitet habe, als ausländische Einkunft nach § 32b EStg - Progressionsvorbehalt berechnet. Habe Lohnsteuerklasse 1 und musste im Endeffekt 245 € nachzahlen. Da das gesamte zu versteuernde Einkommen nun nach 14.2733 % berechnet wurde. Frage: wie ist es wenn ich nächstes Jahr nur in Luxemburg arbeite, muss ich auch noch die Einkommenssteuererklärung in DE auch abgeben, mit nur ausländischen Einkünften, oder nur noch in LUX? Was schtreibe ich dem deutschen Finanzamt wenn die mir nächstes Jahr schreiben, dass die Erklärung fällig ist?