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Forum / Steuern und Finanzen

Einkommenssteuererklärung  

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boehnie
6 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo, arbeite seit 09/2005 in lux. habe bisher noch keine Einkommenssteuererklärung oder Lohnsteoererklärung gemacht. Nun meine Frage, muss man eine machen und kann man da überhaupt was zurück bekommen und wo bekomme ich die Unterlagen her für eine Erklärung. Meine Frau arbeitet in Deutschland auf 400 € basis. Habe ein Darlehen fürs Haus kann man auch da was geltend machen oder nur für andere Kredite? Würde mich sehr freuen wenn mich hier jemand aufklären könnte.

gruß boehnie!!!


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Travelman
77 Messages

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16 Jahren  ago  

Die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung ist freiwillig. Wenn man dann die 1. abgegeben hat (BEarbeitungszeit zw. 5 Monaten und 1 Jahr ) wird man dann jedes Jahr aufgefordert diese azugeben. Eine Nachzahlung ist aber normalerweise ausgeschlossen. Zuständig ist die Steuerverwaltung (Administration des Contributions directes, 111 rue de Hollerich, 2982 Luxembourg) http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/pers_physiques/index.html#revenu Angeben kann man u.a. folgende Werbungskosten: Versicherungen (KFZ HV, Unfall, Leben, Juncker Rente nac Art. 111), Schuldzinsen (z.B. für Haus, KFZ etc) Dies wirkt steuermindernd bei der Festsetzung der Jahressteuer. Allerdings müssen beide Einkommen angegeben werden und fallen daher auch unter die Progession. Allerdings kann dies nur bei der Option der Gleichbehandung wie in Lux. Wohnhafte gemacht werden. (50%-90% - Regelung)


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Hi,

...ich hoffe man vergibt mir, aber ich habe eine simple Frage - kann ich eine Einkommensteuererklärung machen??? Habe 2007 zu 100% in Lux gearbeitet bzw. meine Einkünfte zu 100% aus Lux bekommen. Habe zwischendurch nen Master nebenbei gemacht, so dass ich für 9 Monate auf einen 80%-Vertrag gegangen bin. Aber ich verdiene weniger als 58.000 Euro/Jahr und bin auch nicht verheiratet.

Ich frage deshalb, weil mir der Steuerberater letztes Jahr gesagt hat, dass ich für 2007 auch einen Lohnsteuerjahresausgleich machen sollte. Jetzt lese ich aber, dass ich auch eine Steuererklärung machen kann (?!) Ich würde gerne die Studienkosten (3000 EUR), Lebensversicherunge aus DE etc geltend machen.

Ach ja, wie wäre das mit der Abgabefrist (31.03.)?? Bis vor einer Woche dachte ich, ich könnte nur einen Lohnausgleich machen, so dass für mich der Stichtag immer der 31.12. war :-(.

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!!!!

Gruss