Hallo
Wohnort DE, Arbeiten in Lux. Reisetätigkeit ca 50 Tage im Jahr.
Aufgrund der Reisetätigkeit müssen wir in Deutschland das Lux Gehalt anteilig versteuern, und uns das dann mit der Lux Steuererklärung zurückholen.
Nun möchte Deutschland eine wahnsinnige Vorauszahlung der Einkommenssteuer pro Quartal. Die Steuer zahlen wir ja aber schon in Luxembourg, so dass wir doppelt zahlen, bis Luxembourg gnädigerweise die Steuererklärung bearbeitet und wir das Geld zurückerhalten.
Ist das rechtens, dass wir doppelt zahlen müssen? Es handelt sich um viele Tausend Euro...