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Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Forum / Steuern und Finanzen

Einkommenssteuer 4-5 Monate D und 7-8 Monate Lux  

Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Hallo an alle,

ich werde ab Mai/Juni in Luxemburg anfangen zu arbeiten und werde auch nach Luxemburg meinen Wohnsitz verlegen. Jetzt habe ich eine heikle Frage. Was muss ich bei meine Lohnsteuer in Dtl. beachten, wenn ich dann im Mai/Juni nach Luxemburg gehe und was muss ich dann in Luxemburg beachten? Kann mann ähnlich, wie in Deutschland den berufsbedingten Umzug nach Lux steuerlich absetzen oder muss ich dass dann noch in Deutschland machen? Ist so ein Wechsel im lfd. Kalenderjahr möglich, wo soll ich mich hinwenden. Ist es zu empfehlen in Dtl. zum Finanzamt zu gehen, weil ich da mehr ansetzen kann ... Freue mich über nützliche Antworten ... Gibt es in Lux Steuerberater, die das deutsche und luxemburger Steuerrecht kennen? Gibt es da auch eine Art Lohnsteuerverein, wie in Deutschland?


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Tornado
23 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo, ich hänge mich mal ganz frech hier an: Ich habe Januar 2008-September 2008 in Deutschland und Oktober 2008 bis Dezember 2008 in Luxemburg gearbeitet. Lohnt sich eine Steuererklärung in Luxemburg? Oder verhalt ich mich lieber ruhig und mache gar keine Steuererklärung\'??? Danke im Voraus!!!


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pendler111
502 Messages

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16 Jahren  ago  

Muss man für eine Steuererklärung nicht mindestens 9 Monate in Lux gearbeitet haben?


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Luxi1
645 Messages

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16 Jahren  ago  

Steuererklärung Lux geht erst bei >= 9 Monate Beschäftigung in Lux, in euren Fällen müsste aber ein Lohnsteuerjahresausgleich gehen.

Generell ist die dt. St-Erklärung immer möglich und auch verpflichtend, wenn Einkünfte (Zinsen!) in D anfielen.

Umzugskosten gehen in Lux glaub ich nicht, wegen dieser ganzen Fragen sucht aber erstmal durch das Forum, dann klärt sich schonmal vieles auf! 😉


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 696 Messages

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16 Jahren  ago  

Also in Lux muss eine Lohnsteuererklärung gemacht werden. Unabhängig wieviele Monate du dort in diesem jahr gearbeitest hast.

( Bei mir war es mal eine einzige Arbeitgeber-Zahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge mit Steuerabzug, zwei jahre später!! Für diesen einzigen Betrag mußte ich a l l e s machen. Haushaltbescheinigung in D, Steuerkarte in Lux ausstellen. Diese war dann für das Fiananzamt bestimmt. Lohnsteuerantrag gemacht, eine einzige Zahl eingesetzt......und eine Steuerrückvergütung erhalten.))

Einlommenssteuerklräung ist zu machen wenn noch ein Partner in D arbeitet oder Einnahmen n D anfallen. Gehe aber in unserem Fall hier von einem single aus.


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Luxi1
645 Messages

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16 Jahren  ago  

Was ist denn eine Lohnsteuererklärung?!?? Mit der Gehaltszahlung und Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber ist man doch grundsätzlich erstmal mit dem Finanzamt quitt (es sei denn zwei Jobs, Ehepartner auch in Lux, EK über Schwelle etc)

Einkommenssteuer-Erklärung geht erst ab 9 Monaten Arbeit in Lux, da bin ich mir sicher.