Hallo, vielleicht kann mir jemand konkret Auskunft geben über den Einheitswert einer Immobilie. Ich lese immer der Wert soll mit 2500€ angegeben werden, wodurch sich ein Nutzwert von 100€ ergibt. Wo aber steht, dass man diesen Wert von 2500€ anzugeben hat? Vom deutschen Finanzamt erhält man jährlich eine Neuberechnung des Einheitswertes. Für mich heisst das doch, dass ich diesen dort ermittelten Wert angeben muß. Oder etwa nicht? Wie macht ihr das in eurer Erklärung oder hat eventuell jemand schon mal mit dem Steuerbüro das abgeklärt?
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Und von Luxemburg aus, steht deine Immobilie im Ausland, solange sie nicht in Lux steht 😉
Den Einheitswert von 2500€ einer ausländischen Immobilie (wie ich eben gelernt habe 😉 ) trägt man in Feld 1039 ein. Den daraus resultierenden Nutzungswert von 100€ (4% des Einheitswertes wenn <3800€) in Feld 1043. In Feld 1047 trägst du den Wert entsprechend der Tabelle, Einzugsdatum, multipliziert mit der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen ein. Zu diesem negativen Wert wird der Nutzwert addiert und in Feld 1049 eingetragen. Diesen Wert widerrum überträgt man in Feld 1021. Zumindest mache ich das so.
Nee nee so einfach geht das auch nicht. In der Tabelle stehen die abzugsfähigen HÖCHSTbeträge. Angenommen du bist nach 2009 eingezogen und ihr seid eine 3er-Familie, ergäbe 4500 € für Feld 1047. Wenn du aber z.B. nur 3800 € Zinsen gezahlt hast, darfst du auch nur diesen Wert einsetzen. Und wenn du 5500 € Zinsen gezahlt hast, dann halt nur den Höchstbetrag von 4500 €.
Hätte da auch noch eine Frage, meine Tochter wohnt seit 2015 mit ihrem Freund zusammen in dessen Eigenheim. Sie haben zusammen eine Tochter. Wechen Betrag kann man bei der Steuer in dem Fall höchsten abgeben? Für 3 Personen oder doch nur für 2 Personen, da beide ja nicht verheiratet sind?
Zitat aus dem Formular: "Abgesehen von Zweitwohnsitzen, kann der Nutzungswert (Felder 1043 und/oder 1045) um den Höchstbetrag der abzugsfähigen Schuldzinsen (gemindert um eine Zinsgutschrift oder einen Zinszuschuss) und Leibrenten gekürzt werden. Dieser Höchstbetrag erhöht sich um den selben Betrag für den Ehepartner, für den Partner und für jedes Kind, das zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörte." Achtung: Der Begriff "Partner" gilt meines Wissens (ich lasse ich gerne belehren) nur für eingetragene Lebenspartner....Die Zusammenveranlagung muss allerdings gemeinsam beantragt werden. http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/impots-taxes/pension-rente/changement-situation-perso/partenariat/index.html