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SP95 fällt in Luxemburg wieder unter 1,45 €/l
Forum / Steuern und Finanzen

Ein paar Steuerfragen  

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EddieIrvine79
392 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo,

ich werde am 29.12. standesamtlich heiraten. Hierzu ein paar Fragen: 1.) Ist richtig, dass ich ueber die luxemburgische Steuererklaerung die Differenz der Steuerklassen 1 und 2 beginnend vom 01.01.2008 zurueck bekomme? 2.) Ab wann kann ich diese Steuererklaerung einreichen? 3.) Muessen meine Frau und ich dann im naechsten Jahr auch schon eine gemeinsame Steuererklaerung in Deutschland fuer das Jahr 2007 abgeben? 4.) Wenn ja, mit welcher Nachzahlung muessen wir ungefaehr rechnen (ich verdiene ca. 1/3 mehr, sie arbeitet als Beamtin in D)? 5.) Wer kennt einen guten Steuerberater fuer Grenzgaenger? Koennt ihr die VLH (steuerperle.de) empfehlen? Bezahlt man als Paar doppelten Beitrag? Wahrscheinlich schon. Wer hat Erfahrungen mit dem Steuerberater Wonnebauer (Steuerlux.de; in Trier) gesammelt? Was kostet da eine Steuererklaerung/Anlageberatung ungefaehr? Kennt ihr noch Alternativen?

Das war's schon. Danke im Voraus...


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

1. ja 2. ab 01.01.2009 (Formulare aber nicht vor März 2009 zur Verfügung) 3. warum, in Deutschland kannst du doch getrennte Veranlagung beantragen (normalerweise besser, wenn du deutlich mehr verdienst als deine Frau) 4. siehe 3 5. eine Steuererklärung in Luxembourg macht nur Sinn, wenn du mehr als 90% des Haushalteinkommens verdienst.... ist aber nicht der Fall, also kannst du in Lux nichts absetzen, also spar dir den Steuerberater solltest du doch einen Steuerberater brauchen, tritt einer Gewerkschaft bei, die beraten dich umsonst (in Lux kannst du sowieso nur 4 Sachen absetzen - was soll also die Beratung (ohne weitere Einkünfte wie Miete etc.)? da verdient nur der Steuerberater

abschliessend: ich sitze an meiner lux Steuererklärung ca. 20 Minuten (mittlerweile im 10 Jahr) und brauche wirklich keinen Experten(?), der dafür Geld bekommt...


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DickStone
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16 Jahren  ago  

Die 90%-Grenze bezieht sich auf das luxemburgische und nicht-luxemburgische berufliche Einkommen des Grenzgaengers, nicht das seines Ehegatten. D.h. lediglich wenn berufliche Einkommen in Deutschland mehr als 10% ausmachen, ist eine Steuererklaerung in Luxemburg nicht mehr sinnvoll. Sie ist im Uebrigen trotzdem verpflichtend, wenn das Einkommen einen Betrag von 58000 EUR uebersteigt.


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EddieIrvine79
392 Messages

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16 Jahren  ago  

Aber wenn ich mir die Steuern auf Grund der Heirat zurueckholen moechte, muss ich doch auf jeden Fall eine Steuererklaerung in Luxemburg abgeben, oder? Oder geht das ueber eine Steuer-Rueckverguetung?


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

bei mir ist die Heirat zwar schon ein wenig länger her, aber damals wurde mir ohne Steuererklärung der zu viel gezahlte Betrag zurückerstattet.... kann natürlich heute anders sein Solltest du dein Gehalt aber über eine externe Firma bekommen (z.B. Fiduciaire), machen die normalerweise eine überschlägige Rückzahlung


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Darkangel
45 Messages

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16 Jahren  ago  

HI, bei uns werden die Abrechnungen vom Fuduciare gemacht und dann von unserer Firma danachausgezahlt. Nachdem alle meine Unterlagen komplett waren und die geaenderte Steuerkarte beim Fiduciaire war, wurde bei der naechsten Abrechnung das Geld das gefehlt hatte ausbezahlt. Ging also einfach so. LG