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Forum / Steuern und Finanzen

ein paar Fragen eines Neulings  

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Chris75
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10 Jahren  ago  

Einen schönen guten Tag erstmal an alle. Will mich kurz vorstellen: Mein Name ist Chris, ich komme ursprünglich aus Frankfurt und lebe und arbeite seit über 3 Jahren in Lux. Ich wohne hier mit meiner Freundin (Französin) und unserem Sohn. Da die Mietpreise in Lux schon recht unverschämt sind, überlegen wir evtl. ins Saarland zu ziehen und dort zu mieten oder vielleicht zu kaufen. Ich habe angefangen mich zu informieren aber wollte gerne ein paar Fragen hier ans Forum stellen um hoffentlich schonmal erste Antworten zu bekommen. 1- Steuer: Ich bin im Verkauf mit teilweiser Außendienst Tätigkeit (Europaweit) und meine Freundin (gleiche Firma) ist im Marketing also Bürotätigkeit. Gehe ich richtig in der Annahme, dass sich steuerlich fuer uns nichts ändert da wir quasi pendeln und somit weiterhin in Lux arbeiten?

2- Wie weit von der Lux Grenze darf man maximal wohnen um noch als Pendler durchzugehen?

3- Wir haben beide Firmenwagen. Diese sind nicht geleast sonder vom AG gekauft und uns überlassen (auch zur privaten Nutzung). Wir versteuern diese auch hier. Was müssen wir beachten wenn wir in D wohnen? Ich hab hier etwas gelesen, dass diese dann in D versteuert werden müssen aber ganz klar waren diese Aussagen auch nicht.

4- Wenn ich mich nicht täusche, müssen wir uns bei einer Krankenkasse in D anmelden. Richtig?

5- Wir werden unsere Konten in Lux behalten. Ich habe hier auch ein Sparkonto und gehe davon aus, dass ich dieses in D bei einer Steuererklärung angeben muss (so viel Zinsen bekomme ich nicht um damit Steuerpflichtig zu sein aber trotzdem)?

Das war es erstmal. Ich hoffe ich kann hier erstmal ein paar Infos bekommen um weitere Entscheidungen zu treffen. Gruesse Chris


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Schaoten
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10 Jahren  ago  

Moien,

zu 1: Da liegst du falsch - wenn Du mehr als 19 Tage in Deutschland arbeitest, musst du diese Tage anteilig in DE versteuern - hier mal zum einlesen: https://finanzamt-trier.fin-rlp.de/fileadmin/user_upload/Finanzaemter/FA%20Trier/fa_news/lu03.pdf zu 2: Entfernung zur Grenze ist irrelevant zu 3: Nicht klar geregelt. Theoretisch müsste dein Arbeitgeber dies versteuern - da gibt es aber immer noch unterschiedliche Sichtweisen zu 4: Yo - ihr müsstet euch beide als Grenzgänger bei einer dt. Krankenkasse anmelden zu 5: Wenn Ihr über den Freibetrag kommt, sind Kapitaleinkünfte in DE zu versteuern.

VG


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mimsafreddi1
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10 Jahren  ago  

zu 4: Muss man das zwingend? Z.B: wenn man weiterhin nur in Lux zum Arzt geht?


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Chris75
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10 Jahren  ago  

Vielen Dank schonmal fuer die Aussagen. Ich arbeite definitiv keine 19 Tage im Jahr in D also sollte das kein Problem sein. Das mit den Firmenwagen schein doch kompliziert zu sein aber da schaun mer mal.

Danke und Gruss


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Zu 3: Geldwerter Vorteil des AN, daher muss dies in Deutschland versteuert werden! Das Thema mit dem Firmenwagen hatten wir bei uns in der Firma auch schon gehabt.

Zu 4: Eine Anmeldung in Deutschland kostet nichts, daher warum sollte man dies nicht tun? (mimsafreddi1) So lange man es über die Grenze schafft ist alles i. O. Wenn du mal einen Unfall hast, sieht es anders aus.

Gruß


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kruchtenkaiser
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10 Jahren  ago  

zu 1: Nicht nur die Tage in Deutschland sind relevant für die 19-Tage-Ermittlung/Regelung. Auch Zeiten in anderen Staaten werden dem Wohnsitzstaat zugerechnet. Wenn du also als in Deutschland ansässiger Grenzgänger bspw. 8 Tage in Deutschland, 8 Tage in Frankreich und 3 Tage in Belgien arbeitest, sind alle diese Tage in Deutschland zu versteuern...


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Chris75
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10 Jahren  ago  

Danke, das wusste ich nicht (mit den Tagen die im Ausland gearbeitet werden). Da muss ich mich hier nochmal schlau machen.

Bezüglich der Entfernung zur Grenze. Wenn Du sagst, dass diese irrelevant ist würde das ja heissen, dass wir theoretisch nach Frankfurt ziehen könnten und das FA würde uns glauben wenn wir behaupten täglich nach Lux und zurück zu pendeln. Kann das sein?


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info
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10 Jahren  ago  

@Chris75

Grundsätzlich ist dem "Steuerpflichtigen Glauben zu schenken" vom Finanzamt. Wer jedoch seinen Wohnsitz in Frankfurt hat und behauptet täglich zu pendeln bei dem ist der sg "Anfangsverdacht" gegeben und das deutsche Finanzamt wird über die sg Amtshilfe beim Finanzamt in Luxemburg deine Situation unter die Lupe nehmen.

Das Finanzamt wird deine Firma kontaktieren und eine schriftliche Stellungnahme einfordern in der deine Firma bestätigt das du in Luxemburg gearbeitet hast. Da eine Falschaussage den Straftatbestand der "Beihilfe zur Steuerhinterziehung" darstellt wird sich deine Firma wohl eher nicht die Hände schmutzig machen wollen.

Daraus resultiert das die Steuererklärung (unterschrieben von dir) als vorsätzliche Steuerhinterziehung ausgelegt wird und die Buß und Strafgeldstelle wird sich um dich kümmern.

Noch ein Hinweis zu deiner Frage 3.

Die Sache geht auf EU Recht zurück und nicht auf deutsches Recht. Österreich, Polen, Frankreich und Deutschland haben das umgesetzt aber Luxemburg will da noch eine Klarstellung. Bisher wurde lediglich folgendes durch Gerichtsurteil bestätigt, der Arbeitgeber darf die Kosten auch rückwirkend von seinem Angestellten einfordern.


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Schaoten
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10 Jahren  ago  

zu 1: Bei Belgien liegt die Grenze übrigens bei 24 Tagen....


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hostax
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10 Jahren  ago  

@Chris75:

Frage 1. Vorsicht bei Arbeitstagen, die teilweise in Lux und teilweise im nicht-lux. Ausland verbracht werden. Diese sind nach FA Trier sog. "Zähltage". Und die 19 Tage Regelung gilt für Zähltage. Einfaches Beispiel: 30 halbe Tage ex-lux. gearbeitet. Das sind 30 Zähltage und die lösen Steuerpflicht in D aus, obwohl 30/2= nur 15 Tage Lohn versteuert werden muss. Kann insbes. bei deiner Tätigkeit relevant sein.

Frage 2. Ich denke mal, du zielst auf die Absetzbarkeit von Fahrtkosten ab. Diese sind in Lux. nach Entfernungsklassen geregelt und bei 2.574,00 Euro im Jahr gedeckelt. Will heißen, Fahrt von z.B. Schweich nach Strassen reicht locker, um in der höchsten Entfernungsklasse und damit beim Maximalbetrag der Absetzbarkeit zu landen. Du kannst gerne nach Wittlich, Frankfurt oder Dresden ziehen, das wird dann aber nur deine Kosten zum Pendeln erhöhen, nicht aber den Betrag, den du steuerlich geltend machen kannst.

Frage 3. Ist momentan nicht klar. Aber, und das zeigen Fälle aus der Vergangenheit, sollte es eine klare Regelung geben derart, dass die private Nutzung als geldwerter Vorteil zu versteuern ist (was m.E. wahrscheinlich so sein wird), dann wird gerne mal rückwirkend für ein paar Jahre nachbesteuert. Kann schnell eine schöne Rückforderung werden.

Frage 4. Anmeldung bei dt. KK bringt keine Kosten, aber den Vorteil, dass du in D zum Arzt gehen kannst, ohne vorzulegen.

Frage 5. Obacht-Uli Hoeness.... Zinseinkünfte sind global anzugeben! Und es gilt das Wohnortprinzip, d.h. der Staat, in dem du wohnst, hat das Besteuerungsrecht. Kann im Umkehrschluss aber auch so sein, dass du vom dt. Finanzamt z.B. Quellensteuerabzüge auf lux. Sparzinsen geltend machen (ggf. zurückfordern) kannst, wenn deine globalen Einkünfte aus Kapitalvermögen unter der Freigrenze liegen.


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Chris75
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10 Jahren  ago  

Danke erstmal. Ich habe versucht beim Finanzamt mal eine klare Auskunft bez. der Firmenwagen zu bekommen aber irgendwie kann mir da keiner wirklich helfen. Es heisst ja, dass der Arbeitgeber das Auto im Wohnsitzstaat versteuern muss. Was heisst das jetzt genau? Muss er die KFZ Steuer in D zahlen? Kann ja nicht sein da der Wagen in Lux gemeldet ist. Er zahlt ja keine weitere Steuer auf den Wagen. ????????? Irgendwo stand auch das der AG die Umsatzsteuer fuer den Wagen im Wohnortstaat bezahlen muss. Welche Umsatzsteuer? Da, in unserem Fall, keine Leasingrate gezahlt wird, gibt es auch keine Umsatzsteuer. Ich blicke da langsam nicht mehr durch 🙁 Kann mir da jemand genaue Angaben machen?

Danke und Gruss Chris


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