Was für ein schadenfreudiger Müll 😎
Erstens: Man sollte solchen Leuten wie Dir viel viel Unglück wünschen. Vielleicht geht ja morgen Deine Waschmaschine und Dein Auto kaputt. Dann kannste Dein zurückerhaltenes Geld dazu nutzen.
Zweitens: Man freut sich nicht, wenn nun ein "armer" Mensch aufgrund des Versäumnisses eines Rechtsmittels nun auf Geld - was er gut gebrauchen könnte - verzichten muss.
Drittens: Ich kann Dir sagen, dass auch gegen bestandskräftige Bescheide vorgegangen werden kann. Und wieso? Weil ich Rechtsanwalt bin 😎
Viertens: Schon mal daran gedacht, dass der Fehler des FA Trier darin liegen könnte eben bei unklarer Rechtslage die Bescheide generel unter Vorbehalt erlassen zu müssen? Und wenn das das FA Trier nicht getan hat, eben genau darin den Formfehler zu begründen? Nur ein möglicher Angriffspunkt....
Fünftens: Steuerlux "meint nicht, dass die Bescheide vorläufig ergangen sind", sondern das muss dann auf den Bescheiden oben drauf stehen. Dort steht dann "unter Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 I AO." Da sieht man wieviel Ahnung Du hast und wieviel Fälle Du angeblich schon gesehen hast.
Viel Spaß mit Deinem Geld 😎 Zähle es jeden Tag und freue Dich 😎