TRIER/LUXEMBURG. „Die Debatte um die Besteuerung der deutsch-luxemburgischen Grenzpendler hat ein Ende“, freut sich der Bundestagsabgeordnete für Trier und Trier-Saarburg, Bernhard Kaster. Das Finanzamt Trier hatte hunderte von Ermittlungen gegen Grenzgänger eingeleitet und Steuernachforderungen für die vergangenen Jahre erhoben. „Die Finanzminister beider Länder haben sich nun auf eine faire Regelung geeinigt, die der europäischen Lebens- und Arbeitswirklichkeit entspricht.“ Auf Drängen Kasters können in Luxemburg Beschäftigte – im Rahmen einer Geringfügigkeitsgrenze - künftig 19 Arbeitstage in Deutschland arbeiten, ohne in hier Steuerpflichten auszulösen. Das Besteuerungsrecht bleibt in diesem Fall beim Großherzogtum.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat dem Trierer Bundestagsabgeordneten heute persönlich mitgeteilt, dass die Verhandlungen über das deutsch-luxemburgische Doppelbesteuerungsabkommen zu einem erfreulichen Ende gekommen sind. Kaster war bei der Lösungsfindung in mehreren Gesprächsrunden aufs engste eingebunden.
Die bisherige Rechtslage hatte dazu geführt, dass bei „unproduktiven Tagen“ (etwa Krankheit, Urlaub) und auch nur geringfügigem Arbeitseinsatz von wenige Tagen Besteuerungspflichten in Deutschland ausgelöst wurden. Dies hatte auch in der Praxis viele negative Folgewirkungen und führte zu Verunsicherungen. „Darum ist die jetzige Erweiterung der Bagatellgrenze auf 19 Tage ein Schritt in die Lebenswirklichkeit, gleichfalls sind die Regelungen für Krankheit und Urlaub klar gefasst“, so Kaster.
Gegen hunderte von deutschen Beschäftigten aus der Region Trier, die einer Anstellung im benachbarten Großherzogtum nachgehen, waren vom Trierer Finanzamt Ermittlungen eingeleitet worden. Der Grund: Sie sollten für die vergangenen Jahre alle sog. „unproduktiven Tage“ und „produktiven Tage“ (etwa Dienstessen) nachversteuern, die sie nicht in Luxemburg verbracht hatten. „Diese Handhabung ging an der europäischen Arbeits- und Lebenswirklichkeit vollkommen vorbei“, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Aus diesem Grund hatte Kaster in zahlreichen Gesprächen und Briefen gegenüber dem Parlamentarischen Staatssekretär Hartmut Koschyk und Bundesminister Wolfgang Schäuble vehement gefordert, eine „Bagatellregelung“ ins Doppel-besteuerungsabkommen aufzunehmen sowie die „unproduktiven Tage“ ganz außen vor zu lassen. Konkret heißt dies: Wer nur wenige Tage im Jahr nicht an seinem Arbeitsort in Luxemburg verbringt (sondern in Deutschland oder einem Drittland), braucht keine zusätzliche Steuererklärung in Deutschland abzugeben. Diesem Vorschlag haben die Finanzminister beider Länder nun entsprochen. „Ein großer Teil der Ermittlungsverfahren, die sich auf die vergangenen Jahre bezieht, hat sich damit erledigt“, freut sich Kaster.
Heute haben Bundesminister Wolfgang Schäuble und sein luxemburgischer Kollege Luc Frieden die Änderungen des bisherigen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Luxemburg beschlossen. Die nunmehr unterzeichnete Verständnisvereinbarung sieht eine Handhabung der Steuererhebung für Grenzpendler mit „gesundem Menschenverstand vor“, so Kaster.
Die Verständigungsvereinbarung enthält eine (nicht auf unproduktive Zeiten beschränkte und als Freigrenze ausgestaltete) allgemeine Bagatellregelung, die die Ausübung einer Tätigkeit von Grenzpendlern im Ansässigkeitsstaat oder in Drittstaaten von weniger als 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr erlaubt, ohne eine Besteuerung der hierauf entfallenden Einkünfte im Ansässigkeitsstaat auszulösen. Die Inanspruchnahme der Freigrenze setzt die Besteuerung der entsprechenden Einkünfte im Tätigkeitsstaat voraus.