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Forum / Steuern und Finanzen

Eilmeldung TV: 28.000 Grenzgänger können aufatmen - Einigung zwischen Luxemburg und Deutschland  

Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

Soeben auf http://www.volksfreund.de erschienen: " target="_blank" rel="nofollow">http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/wirtschaft/Wirtschaft-in-der-Region-28-000-Grenzgaenger-koennen-aufatmen-Einigung-zwischen-Luxemburg-und-Deutschland;art882,2797112] DIREKTLINK

28.000 Grenzgänger können aufatmen - Einigung zwischen Luxemburg und Deutschland Der luxemburgische Finanzminister Luc Frieden und sein deutscher Kollege Wolfgang Schäuble haben eine Verständigungsvereinbarung zum Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Für viele Pendler ein Grund zum Jubeln.

Bisher mussten Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiteten und tagesweise in Deutschland ihrem Job nachgingen, für diese Zeiten auch Steuern in ihrem Wohnland Deutschland zahlen. Bei weniger als vier Tagen aber setzte das Finanzamt Trier eine Bagatellgrenze an.

„In der Vereinbarung gilt nun eine deutlich längere Freigrenze“, sagt der Trierer Bundestagsabgeordnete Bernhard Kaster (CDU), der maßgeblich an einer Lösung mitgearbeitet hat. Die Vereinbarung zwischen beiden Ländern enthält eine – nicht auf unproduktive Zeiten (Betriebsfeiern, Seminare etc.) beschränkte und als Freigrenze ausgestaltete allgemeine Bagatellregelung, die Pendlern die Ausübung einer Tätigkeit in Deutschland oder einem Drittstaat von weniger als 20 Arbeitstagen erlaubt, ohne das diese in Deutschland besteuert werden. Geht aber für einen Luxemburg-Pendler die Auslandstätigkeit über diesen Zeitrahmen hinaus, müssen weiterhin diese Tage in Deutschland versteuert werden.

„Luc Frieden und Wolfgang Schäuble haben hier eine politische Lösung gefunden, die der Wirklichkeit in Europa gerecht wird“, freut sich Bernhard Kaster über die Vereinbarung. (hw)


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Lux2015
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13 Jahren  ago  

Ich würde jetzt sehr gerne das Gesicht des Leiters des Trierer Finanzamtes sehen.

Muahahahaha

Die in der Vergangenheit geführte Hetzjagt auf Pendler war wirklich unsäglich und unnötig. Ein Abwarten der Verhandlungen und/oder eine Übergangsfrist wäre sicherlich angeraten gewesen. Die plötzliche Abkehr von 50 Jahre gelebten Regelungen war rechtlich mehr als bedenklich.


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info
3689 Messages

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13 Jahren  ago  

Ich bedanke mich bei unserem Team rund um unsere Page für die Informationen.

Wird heut Abend wohl der ein oder andere Sektkorken knallen. :bigsmile:


Anonymous
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13 Jahren  ago  

Ich freu mich, daß der gesunde Menschenverstand gesiegt hat, wer auch immer die Hauptüberzeugungsarbeit da geleistet hat - Danke! grüssle frohlux


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dani79
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13 Jahren  ago  

Kleine Frage: sind jetzt Urlaubs-und Krankentage komplett aussen vor oder werden die dann ab 20 produktiven Tagen in Drittland pro rata dazu gerechnet bei einer Versteuerung in Deutschland?


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3689 Messages

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13 Jahren  ago  

Kentenich, Kentenich hörst du das Geläut? Wochenlang nur Quatsch verzapft! Und den Rest von Heut?


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grenzuebergang
154 Messages

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13 Jahren  ago  

Toll. :bigsmile: Endlich mal was schoenes in einer Zeit, wo man nur danach schaut motivierte, fleisige, arbeitswillige Menschen dafuer zu bestrafen. @Dani79 .... Die Vereinbarung zwischen beiden Ländern enthält eine – nicht auf unproduktive Zeiten (Betriebsfeiern, Seminare etc.) beschränkte und als Freigrenze ausgestaltete allgemeine Bagatellregelung, die Pendlern die Ausübung einer Tätigkeit in Deutschland oder einem Drittstaat von weniger als 20 Arbeitstagen erlaubt, ohne das diese in Deutschland besteuert werden.

Seit wann sind Urlaub und Krankheit Ausuebung einer Taetigkeit? :shocked:


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grenzuebergang
154 Messages

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13 Jahren  ago  

@Bill ich stimme in dein Gelaechter mit ein *muahahahaha* Da ist heute wohl das ein oder andere Gummibaeumchen mal nicht gegossen worden - vor Schreck und Frust :fingersear:


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dani79
22 Messages

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13 Jahren  ago  

@grenuebergang Danke, den Artikel habe ich auch gelesen - allerdings fand ich ihn nicht eindeutig. Lt. dem alten DBA musste man auf den Anteil der in Deu zu versteuern ist, den Anteil von Urlaub und Krankentage prozentual dazu rechnen und versteuern. Ist das noch immer so - nur mit einer höheren Grenze?


Anonymous
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13 Jahren  ago  

na endlich mal was vernünftiges. Minister Frieden soll doch bitte auch den öffentlichen Transport und am besten auch das Bildungsministerium übernehmen (Studentenbonus)::wink:


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MarcLUX
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13 Jahren  ago  

Hmmm..."...nicht auf unproduktive Tage beschränkte...". Was heisst das??? Der Wortlaut ist nicht eindeutig!

Ist der Sinn = Unter die Freigrenze fallen a) wirkliche Arbeit, b) Seminare, c) Betriebsfeiern

NICHT fallen darunter a) urlaub und b) Krankheit.

Ist das so?

Also ziehe ich von 20 brav a) wirkliche Arbeit, b) Seminare und sogar c) Betriebsfeiern in Deutschland ab?!

Wer kann hier helfen?

Grüße


Profilbild von member_10_year
Mehrsau
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13 Jahren  ago  

Freigrenze = Arbeit Nicht Freigrenze = Rest (Urlaub, Seminare, Betriebsferien, ...)

So habe ich es verstanden. Du kannst bis zu 20 Tage von Deutschland aus arbeiten. Bin mir recht sicher, den Satz richtig verstanden zu haben. Alles andere würde keinen Sinn machen.


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MarcLUX
86 Messages

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13 Jahren  ago  

Da steht NICHT Betriebsferien!!!!! Sonder BetriebsFEIERN!!!! Also die Weihnachtsfeier zum Beispiel!

Bitte nicht den Wunschgedanken beim Lesen siegen lassen :shocked:


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Toleranter
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13 Jahren  ago  

Auf den ersten Blick erfreulich - nun gilt es auf "die Details sowie ab wann Gültigkeit" zu warten.


Profilbild von member_10_year
Mehrsau
276 Messages

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13 Jahren  ago  

Wie auch immer. Ändert an der Aussage nichts.